Baugesuche
• Bauherrschaft Rolf Ceresola-Gremper, Juchstrasse 15a, 4312 Magden; Bauobjekt Parz. 4266 (Breite 6); Baugesuchsnummer 2022-0066; Bauvorhaben Neubau Carport; Projektverfasser dietsche greber gmbh, Brülstr. 26, 4312 Magden
• Bauherrschaft Einwohnergemeinde Magden, Schulstrasse 6, 4312 Magden; Bauobjekt Parz. 638, 3023, 690, 3018, 1591, 554, 758; Baugesuchsnummer 2022-0068; Bauvorhaben Mauer, Geländer, Pfosten und Markierungen – Umsetzung BFU Massnahmen; Projektverfasser Einwohnergemeinde Magden, Bauverwaltung, Schulstrasse 6, 4312 Magden; Kantonale Zustimmung Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage an einer Kantonsstrasse, § 63 Abs. 1 lit. c BauG). – Planauflage: 03.10.2022 – 02.11.2022 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Bauverwaltung Magden
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 Meter Höhe, über Strassen bis 4.50 Meter Höhe freigehalten werden (gefahrlose Benützung der Verkehrsflächen und unverdeckte Sichtzonen). Diese Masse gelten auch auf den Quartierstrassen! Die Grundstückeigentümer werden gebeten, das Notwendige sofort zu veranlassen. In den nächsten Wochen werden die entsprechenden Kontrollen durchgeführt. Wo die Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann der Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer veranlasst werden. Die Grundstückeigentümer werden zudem speziell auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht. Die Bauverwaltung
Neophyt Einjähriges Berufskraut
Invasive Neobiota bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beeinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Schon heute ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Je länger mit Gegenmassnahmen zugewartet wird, desto teurer werden diese in Zukunft. Daher hat der Regierungsrat eine kantonale Neobiota-Strategie verabschiedet. Nach der Sommertrockenheit hat es in den letzten Tagen wieder etwas Regen gegeben. Dadurch erholt sich jedoch nicht nur die Natur, auch die Neophyten, vor allem das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus), gedeihen. Insbesondere auf den Natur- und Magerwiesen spriessen nun die im Sommer abgemähten Pflanzen nach. Sie sind wohl wesentlich kleiner als im Frühling, bringen jedoch trotzdem viele Blüten hervor. Um diese «Ansaat» für den nächsten Frühling zu verhindern, ist es wichtig, dass diese Pflanzen jetzt ausgerissen werden, was Dank der Feuchtigkeit im Boden im Moment relativ gut möglich ist.
Helfen Sie mit!
Der Naturschutzverein Magden leistet durch seine Arbeitseinsätze einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung. Helfen jedoch auch Sie mit! Oft kennen Eigentümer von befallenen Flächen das Einjährige Berufkraut oder die Problematik von Neophyten nicht. Dann hilft es, betroffene Eigentümer aufzuklären, um sie so zur Mithilfe bei der Bekämpfung zu motivieren. Nur eine koordinierte, mehrjährige Bekämpfung mit langfristiger Nachsorge führt zum Erfolg.
Entsorgung
Aufgrund der Ausbreitung der Neophyten im Gemeindegebiet Magden wurde ein Neophyten-Container beim Werkhof installiert. Im Container darf unentgeltlich fortpflanzungsfähiges Neophyten-Material entsorgt werden. Das detaillierte Merkblatt finden Sie unter der entsprechenden Neuigkeit auf www.magden.ch. Der Gemeinderat
Verzicht auf Weiterführung der easyvote.ch-Broschüren
Der Stimmbevölkerung im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wurde die easyvote.ch-Broschüre seit September 2021 im Abstimmungskuvert zugestellt. Da sich zwischenzeitlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise von easyvote.ch geändert haben, tritt die Gemeinde Magden per 30.09.2022 aus dem Vertrag aus. Der Gemeinderat und das Wahlbüro empfehlen der Stimmbevölkerung folgende Apps, welche eidgenössische Vorlagen vereinfacht erklären: App: voteInfo (Herausgeber Bundeskanzlei); App: votenow (Herausgeber easyvote.ch); Der Gemeinderat und das Wahlbüro