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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 33-2024

Ersatzwahl Vizeammann per 1.1.2025 für den Rest der ­Amtsperiode 2022/2025

Am 9.6.2024 wurde Carole Binder-Meury im ersten Wahlgang als Frau Gemeindeammann von Magden per 1.1.2025 gewählt. Mit der Wahl scheidet sie automatisch aus dem Amt als Vizeammann per 31.12.2024 aus, weshalb am 22.9.2024 die entsprechende Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 stattfindet. Während der Anmeldefrist bis Freitag, 09. August 2024 um 12.00 Uhr, ist fristgerecht nachfolgender Wahlvorschlag als Vizeammann eingereicht worden: - Blind, Bruno, 1975, Heimatort Itingen BL, wohnhaft Eggmattweg 22, parteilos; • Hinweis: Gemäss § 30b des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Aargau (GPR) findet für die Wahl des Vizeammanns in jedem Fall eine Urnenwahl statt. Eine Stimme als Vizeammann ist nur gültig, wenn die auf dem Wahlzettel aufgeführte Person per 1.1.2025 als Mitglied des Gemeinderates Magden gewählt ist. Der Gemeinderat

Wahl neue kaufmännische ­Lernende ab August 2025

Céline Achermann aus Magden, wurde als neue kaufmännische Lernende bei der Gemeindeverwaltung Magden ab August 2025 gewählt. Céline Achermann besucht derzeit die Bezirksschule in Rheinfelden und erlangte während zwei Schnuppertagen Einblicke in jeden Bereich der Verwaltungstätigkeit. Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal gratulieren Céline Achermann zur Wahl und heissen sie bereits heute herzlich willkommen. Der Gemeinderat und die Belegschaft.

Danke, dass Sie die Ruhezeiten einhalten!

Unsere Wohnquartiere sind auch Erholungsräume. Der eigene Garten oder Balkon ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung. Doch die Anspannung steigt, wenn Lärm die Ruhe stört. Gerade bei Gartenarbeiten und Grünflächenpflege wird viel Lärm produziert. Klar ist, dass der Rasen ab und an gemäht und auch die Hecke geschnitten werden muss. Meiden Sie jedoch lärmsensible Randstunden oder koordinieren Sie bestenfalls lärmige Arbeiten vorgängig mit der Nachbarschaft. Selbige Grundsätze sind auch bei den Entsorgungsstellen beim Coop und Werkhof einzuhalten. Generell gilt, dass das Verursachen von Lärm (durch eigenes Verhalten, Geräten, Maschinen oder Vorrichtungen) verboten ist, sofern dieser durch rücksichtvolles Handeln hätte vermieden werden können. In diesem Zusammenhang machen wir zudem auf die geltenden Ruhezeiten gemäss Polizeireglement aufmerksam: - In Wohngebieten ist von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, ­Motorsägen usw.) im Freien verboten. - In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien. Der Gemeinderat

Jahrgänger 47

Wir treffen uns heute Abend, 14.8., ab 18.30 Uhr im Gasthaus zur Blume zum gemütlichen Beisammensein. Alle 47-Jahrgänger sind herzlich willkommen