Ersatzwahl Ersatzmitglied des Wahlbüros / zweiter Wahlgang
Infolge eingereichter Demission von Vera Müller (per 30.4.2024) fand am 09.06.2024 die Ersatzwahl für ein neues Ersatzmitglied des Wahlbüros statt. Da kein/e Kandidat/in das absolute Mehr erreichte, wurde ein zweiter Wahlgang auf den 22.9.2024 angesetzt. Gemäss § 32 Abs.1 des Gesetzes über die politischen Rechte ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, respektive bis Mittwoch, 19.6.2024 um 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises, angemeldet wird. Das erforderliche Formular konnte bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Für den 2. Wahlgang der Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros vom 22.09.2024 wurde folgende Kandidatin angemeldet: - Stierli, Jasmin, 1996, Heimatort Aristau AG, wohnhaft Kreuzweg 6, parteilos;
Nachmeldefrist & Stille Wahl
Nachdem für den freien Sitz gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei inkl. einem Wahlfähigkeitszeugnis und einer schriftlichen Wahlannahmeerklärung bis spätestens am Montag, 1. Juli 2024, 18.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Andernfalls ist für die noch zu vergebenden Sitze eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 33 Gesetz über die politischen Rechte). Das Wahlbüro
Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Während der Sommerferienzeit hat die Gemeindeverwaltung reduzierte Öffnungszeiten. Ab Montag, 8. Juli 2024, bis und mit Sonntag, 11. August 2024, gelten folgende Öffnungszeiten: Montag: Morgen: Geschlossen / Nachmittag: 14.00 – 18.00 Uhr; Dienstag: Morgen: Geschlossen / Nachmittag: 13.00 – 16.00 Uhr; Mittwoch, Donnerstag & Freitag Morgen: 08.00 – 11.30 Uhr / Nachmittag: geschlossen; Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Absprache möglich. Besten Dank für Ihr Verständnis. Der Gemeinderat
Kehrricht während Sommerferien
Aufgrund zahlreicher von Tieren zerrissenen Abfallsäcken, hat der Gemeinderat vor einiger Zeit folgendes verfügt: «Abfallsäcke dürfen nur noch am Abholtag (Montag) bereitgestellt werden. Allfällige Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Die Beseitigung der Verunreinigungen durch das Bauamt wird dem jeweiligen Verursacher mit CHF 100 in Rechnung gestellt.» Als Alternative bietet die Gemeinde Magden zwei Abfallcontainer zur Entsorgung von Haushaltkehricht an. Die Container stehen der Bevölkerung beim Werkhof Magden, Riedweg 2, zur Verfügung. Wichtig: Es dürfen nur Kehrichtsäcke mit einer Gebührenmarke (keine losen Gegenstände) im Container entsorgt werden! Es dürfen zudem nur offizielle schwarze Schweizer Kehrichtsäcke verwendet werden. Besten Dank für die Kenntnisnahme. Die GAF-Verwaltung und der Gemeinderat
Baugesuche
• Bauherrschaft Einwohnergemeinde Magden, Schulstrasse 6, 4312 Magden; Bauobjekt Parz. 3018 (Hauptstrasse K497); Baugesuchsnummer 2024-0031; Bauvorhaben Neubau Poller Fussgängerstreifen Hauptstrasse K497 / Schulstrasse, Magden IO; Projektverfasser KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Kantonale Zustimmung Das Baugesuch erfordert eine Zustimmung der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen (Lage an einer Kantonsstrasse, § 63 BauG). • Bauherrschaft Pablo und Romy Sütterlin, Bölzli 27, 4312 Magden; Bauobjekt Parz. 387 (Bölzli 22); Baugesuchsnummer 2024-0030; Bauvorhaben Neubau EFH mit Garage / Pool; Projektverfasser Manis + Boucinha Architekten, Stadelmattweg 4B, 4450 Sissach; Planauflage: 01.07.2024 – 30.07.2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei. Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Allfällige Einwendungen, haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Abteilung Bau, Planung und Umwelt
Jetzt bewerben: AEW Energiebatzen vergibt Fördergelder an Aargauer Vereine
Die AEW startet erneut ihre Initiative zur Unterstützung von Vereinsprojekten im Kanton: Aargauer Vereine und Organisationen haben vom 1. Juni bis 14. Juli die Möglichkeit, ihre Ideen einzureichen und bis zu 5’000 Franken für ihre Umsetzung zu gewinnen. Bereits zum 7. Mal unterstützt die AEW damit Vereine und ihre Projekte mit einem Gesamtbetrag von 15’000 Franken. Am 1. Juni beginnt die sechswöchige Phase zur Einreichung von Projekten für die beliebten «AEW Energiebatzen». Nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Institutionen aus dem Kanton Aargau sind eingeladen, ihre Projekte aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung und Entwicklung bis zum 14. Juli online einzureichen und vorzustellen. Während der Votingphase vom 15. bis 31. Juli liegt die Entscheidung in den Händen der Öffentlichkeit. Jede und jeder kann täglich für sein Lieblingsprojekt abstimmen und es so unterstützen. Es ist nicht die AEW, die darüber entscheidet, welche Projekte die Energiebatzen erhalten, sondern das Engagement der Gemeinschaft zählt. Suchen Sie nach Inspiration für Ihr eigenes Projekt? Werfen Sie einen Blick auf die vergangenen Votings, dort finden Sie möglicherweise die zündende Idee. Übrigens haben Vereine und Organisationen, deren Projekte es in vergangenen Votings nicht unter die Top 8 geschafft haben, die Möglichkeit, ihr Projekt erneut einzureichen oder ein neues vorzustellen. • So funktioniert es: Vom 1. Juni bis zum 14. Juli können Sie Ihr Projekt unter www.aew-energiebatzen.ch einreichen. Präsentieren Sie Ihre Idee klar und überzeugend, um möglichst attraktiv zu wirken! Ab dem 15. Juli beginnt die Votingphase. Während dieser Zeit kann jeder täglich für ein Projekt abstimmen. Aktivieren Sie also Ihr Netzwerk und sammeln Sie die notwendigen Stimmen für Ihr Projekt. Wenn es Ihr Projekt Ende Juli nach Abschluss der Votingphase unter die Top 8 geschafft hat, können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir freuen uns auf vielseitige Projekte, die unseren Kanton noch lebenswerter machen. AEW Energie AG
Kunststoffsammlung
Dienstag, 2. Juli. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Sammelsack-Verkaufsstellen in Magden: Hirschenapotheke, Metzgerei Tschannen, Coop. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF
Senioren für Senioren Magden und Umgebung (SfS)
• Singen und Essen am Waldrand. Am 2. Juli treffen wir uns um 10 Uhr zum Singen am Waldrand im Zelgli. Diejenigen die gemeinsam dorthin marschieren möchten, besammeln sich bereits um 9.30 Uhr beim Adlerbrunnen oder stossen unterwegs dazu. Essen (z.B. etwas zum Grillieren) und Trinken müssen mitgebracht werden. Wir freuen uns auf viele Singfreudige. Peter Wiehl 079 322 41 52 / Michael Wyss 061 831 47 91 ab 15 Uhr. • Jassen: Ebenfalls am 2. Juli kommen die Jasser und Jasserinnen zum Zuge. Ab 14 Uhr wird wieder im Hirschencafé gespielt. Viel Spass. • Sommerfest: Am 6. Juli, ab 17 Uhr findet zum zweiten Mal das Sommerfest im Hirschencafé statt. Der gemütliche Abend mit Speis und Trank wird musikalisch umrahmt vom Echo vom Augarten. Anmeldung bis 1. Juli. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher und auf gutes Wetter. Detaillierte Informationen zu allen Anlässen finden Sie, wie immer, unter www.senioren-magden.jimdofree.com