Bauherrschaft: Dominique und Jakub Prochazka, Breiten 20, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Neubau Swimmingpool und Gartenhaus; Ortslage: Parzelle GB Kaisten Nr. 2937; Zone: W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II; Zusatzbewilligung: Keine.
Baugesuch-Nr.: 2025-0063
Bauherrschaft: Daniel Zemp, Hübelweg 21, 5083 Ittenthal; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch eine innenaufgestellte Luft/Wasserwärmepumpe; Ortslage: Parzelle GB Kaisten Nr. 2051; Zone: KE, Dorfkernzone, ES III; Zusatzbewilligung: Keine.
Baugesuch-Nr.: 2025-0064
Bauherrschaft: Simone und Marco Bandixen, Adlergasse 14, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Neubau Sichtschutz und Gartenhaus; Ortslage: Parzelle GB Kaisten Nr. 1787; Zone: W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II; Zusatzbewilligung: Keine.
Die Baugesuchsakten liegen in der Zeit vom 31. Oktober 2025 bis 1. Dezember 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, 5082 Kaisten zur Einsicht auf. Die Baugesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann nicht eingetreten werden.
Strassensperrung Sulzerberg
Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse können die geplanten Unterhaltsarbeiten an der Strasse im Bereich Zwanghau nicht wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden. Die Strasse bleibt daher bis zum 8. November 2025 vollständig gesperrt. Es wird darum gebeten, die Sperrung zu respektieren und die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. Sollten die Witterungsbedingungen die Arbeiten nicht zulassen, bleibt die Strasse über den 8. November hinaus gesperrt, bis die Arbeiten abgeschlossen werden können. Vielen Dank für das Verständnis.
Verkehrsbeschränkung: Parzellen 1470, 474, 1705 Im Obert – Tempo 30
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird ab der Strasse Im Obert, von der Verzweigung Unterdorfstrasse bis zur Gemeindegebietsgrenze an der Werkstrasse, für die Dauer der Baustelle eine Geschwindigkeitsbe-grenzung von 30 km/h eingeführt. Verfügende Behörde: Gemeinderat Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten. Verkehrsbeschränkung: Parzellen 1470, 474, 1705 im Obert – Tempo 30; «Tempo 30» (Signal 2.30).
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 31. Oktober 2025 bis 1. Dezember 2025 schriftlich beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten eingesehen werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Räbeliechtliumzug
Am Dienstagabend, 4. November, löschen endlich wieder alle Lichter in Kaisten. Die selbstgeschnitz-ten «Räbeliechtli» und Laternen der Kinder erhellen die Strassen. Die Kindergartenkinder und die Kinder bis zur 2. Klasse versammeln sich am Abend auf dem Schulhau-platz. Nach dem gemeinsamen Start um 18 Uhr ziehen die verschiedenen Züge durch die Strassen von Kaisten. Bestimmt gut zu sehen und zu hören sind die Kinder beim Sagiweg, dem Pfarreiheim und an der Strasse bei der Arztpraxis von Herr Dr. Wunderlin. Die Bevölkerung wird zu einem besinnlichen Abend in Kaisten eingeladen.