Die Baugesuchsakten liegen in der Zeit vom 28. September 2026 bis 27. Oktober 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, 5082 Kaisten zur Einsicht auf. Die Baugesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage https://www.kaisten.ch/baugesuche eingesehen werden. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann nicht eingetreten werden.
Der nächste kostenlose Fahrdienst zum Friedhof Äsple findet am Donnerstag, 1. Oktober, statt. Abfahrt um 15 Uhr beim Gemeindehaus, Rückfahrt um 16 Uhr oder nach Absprache.
Entsorgung Pferdekot
Es wird gebeten, Pferdekot auf öffentlichen Wegen und Flächen umgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Damit wird zu einer sauberen und sicheren Umgebung beigetragen. Wir danken für die Rücksichtnahme.
Prämienverbilligung für das Jahr 2027
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. – Wer erhält automatisch einen Anmeldecode? Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2024 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau per Post einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2026. – Keinen Code erhalten? Ab Oktober 2026 kann man den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen. – Wie einen Antrag stellen? Sobald der Code per Post zugestellt wurde, kann der Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausgefüllt und direkt an die SVA Aargau übermitteln werden. Der Code ist sechs Wochen lang gültig. Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2027 läuft bis am 31. Dezember 2026. Danach kann kein Antrag mehr gestellt werden.
Warnung vor Phishing-E-Mails mit Bezug zu eTax.ch
Aktuell sind betrügerische E-Mails mit Zahlungsaufforderungen im Namen von eTax.ch im Umlauf. Diese stammen weder von eTax.ch noch vom Kantonalen Steueramt. Im Kanton Aargau wird für die elektronische Steuererklärung der natürlichen Personen eTAX AARGAU verwendet. Deshalb ist bei E-Mails mit Bezug zu eTax.ch, Steuern oder angeblich offenen Forderungen besondere Vorsicht geboten. Weder eTax.ch noch das Kantonale Steueramt versenden Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen für ausstehende kantonale Steuern per E-Mail. Die Infrastruktur von eTax.ch und des Kantonalen Steueramts wurden nicht kompromittiert. Mit einem Banner auf der Webseite wird auf diesen Umstand hingewiesen.
Waldbrandgefahr / Feuerverbot: Rückstufung auf Gefahrenstufe 3
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau – auf. Per 16. September um 12 Uhr gilt aus diesem Grund die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt werden. Feuer im Wald und in Waldesnähe darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der Feuerstellen vollständig gelöscht werden. Bei Wind ist auf das Feuern zu verzichten.
Rechenschaftsbericht Wasserversorgung
Der Rechenschaftsbericht des Brunnenmeisters über die Wasserqualität 2026 ist auf www.kaisten.ch/wasserversorgung sowie unter https://trinkwasser.ch/ einsehbar.
Patrozinium Kirche Kaisten am 27. September um 10 Uhr
Die Kirchenchöre Kaisten und Gansingen freuen sich, gemeinsam mit einem Bläserensemble der MG Gansingen, die «Alpenländische Messe» von Lorenz Maierhofer aufzuführen. Leitung: Karen Haverbeck.
Beitrittsaktion verlängert
Aus der Landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaft Kaisten wurde in diesem Sommer die Bau- und Ladengenossenschaft «Gnossi Kaisten». Die Neuausrichtung stösst im Dorf auf ein sehr positives Echo. Über zwei Dutzend Personen sind in den letzten Wochen als Neumitglieder der Genossenschaft beigetreten. Der Vorstand hat sich entschieden, die Aktion «Neue Genossenschafter» bis am 31. Oktober zu verlängern. Wer bis zu diesem Datum seinen Beitritt zur Genossenschaft erklärt, erhält als Neumitglied einen Anteilschein im Wert von 500 Franken. Beitrittserklärungen sind erhältlich bei der Geschäftsführerin Sabina Bäumlin, Tel. 062 874 15 06, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Feldschützengesellschaft
Diesen Freitag, 25. September, findet unser letztes Training statt. Von 17.30 bis 19.30 Uhr kann geschossen werden; anschliessend ist die Schützenstube geöffnet.