Baugesuche
Baugesuch-Nr.: 2023-46
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Strassensanierung Gruebweg und Chüegrabeweg mit partiellem Werkleitungsersatz, Parzellen GB Kaisten Nrn. 230 und 967, Gruebweg und Chüegrabeweg, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II und ausserhalb Baugebiet, Landwirtschaftszone.
Baugesuch-Nr.: 2023-59
Bauherrschaft: Stefan Kelava, Ob der Steig 7, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle GB Kaisten Nr. 1361, Ob der Steig, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II.
Baugesuch-Nr.: 2023-60
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kaisten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Funkanlage für Funkversorgung der Feuerwehr Kaisten, Parzelle GB Kaisten Nr. 685, Kaistenberg, ausserhalb Baugebiet, Landwirtschaftszone.
Die Akten zu obigen Baugesuchen liegen in der Zeit vom 28. August bis 26. September 2023 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten.
Nutzungsplanung Siedlung und
Kulturland Teiländerung Ara Kaisten – Öffentliche Auflage und
Mitwirkungsverfahren
Die kantonale Vorprüfung zur Teiländerung ARA Kaisten ist abgeschlossen und es wird der Vorprüfungsbericht, das Rodungsgesuch und die Planungsunterlagen der Teiländerung ARA Kaisten gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Der Vorprüfungsbericht, das Rodungsgesuch und die Planunterlagen liegen vom 28. August bis am 26. September 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Entwürfe liegen in dieser Zeit bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Eingaben zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kais-ten, Poststrasse 7, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinderat Kaisten»
Obligatorisches
Diesen Freitag findet das letzte Obligatorische für dieses Jahr statt. Von 18 bis 19.30 kann geschossen werden. Angehörige der Armee bringen bitte den Leistungsausweis, die eigene Waffe, ID und das Aufgebot mit.
Musik im Dorf
Morgen Donnerstag macht die Musikgesellschaft Kaisten für Sie wieder Musik im Dorf: Um 19 Uhr auf dem Dorfplatz Ittenthal und um zirka 20.15 Uhr beim Restaurant Sonne. Findet nur bei guter Witterung statt. Wir freuen uns auf viel Publikum.
Naturschutzverein Kaisten, Pflegeeinsatz Mühleweiher 26.8.
Am Samstagmorgen, 26.8.um 8.30 Uhr wollen wir gemeinsam beim Mühleweiher die Mäh- und Pflegearbeiten verrichten. Werkgeschirr und Verpflegung sind vorhanden. Der Vorstand freut sich auf eure Mithilfe. Weitere Infos unter: Tel. 062 874 14 71