Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung Und Kulturland – Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschluss Vom 14.06.2024
Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2024 folgenden Beschluss gefasst: Zustimmung zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (25. Juli 2024) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2024
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 22. Juli 2024 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat wird die Bearbeitung der Sachgeschäfte in die Wege leiten.
Das Reglement über die Videoüberwachung Öffentlicher Gebäude und Anlagen der Gemeinde Kaisten mit dem neu erlassenen Anhang III und IV (betreffend Gemeindehaus Kaisten) und das zugehörige Datensicherheitskonzept können ab sofort auf der Homepage (https://www.kaisten.ch/reglemente) eingesehen werden.
Wahl von Tina Reimann als Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei
Frau Tina Reimann ist als Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei mit Stellenantritt am 14. Oktober 2024 gewählt worden. Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich schon heute auf eine angenehme Zusammenarbeit und heissen Tina Reimann herzlich willkommen.
Die Gemeinde Kaisten sucht per 1. Dezember 2024 oder nach Vereinbarung eine/n Mitarbeiter/in Unterhaltsbetriebe mit einem Pensum von 100 %. Das entsprechende Stelleninserat kann unter www.kaisten.ch eingesehen werden.
Öffnungszeiten am 1. August 2024
Am Donnerstag, 1. August 2024 (Nationalfeiertag), und Freitag, 2. August 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Mittwoch, 31. Juli 2024, schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung bereits um 11.30 Uhr. Am Montag, 5. August 2024, sind die Schalter wieder wie gewohnt geöffnet. In einem dringenden, nicht aufschiebbaren Notfall, besteht ein Pikettdienst unter den folgenden Telefonnummern: Gemeindeverwaltung Tel. 079 250 79 47; Wasserversorgung und Unterhaltsbetriebe Tel. 062 869 10 49. Die Gemeinde Kaisten dankt für das Verständnis.
Fahrdienst 2024
Der nächste kostenlose Fahrdienst zum Friedhof Äsple findet am Donnerstag, 8. August 2024 statt. Abfahrt um 15.00 Uhr beim Gemeindehaus, Rückfahrt um 16.00 Uhr oder nach Absprache.