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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 3-2024

Erteilte Baubewilligung

Baugesuch-Nr.: 2023-69; Bauherrschaft: René Amsler, Kirchrain 2, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Photovoltaikanlage, Parzelle GB Kaisten Nr. 1431, Kirchrain, KE, Dorfkernzone, ES III

Ressortwechsel Gemeinderat

Im Zusammenhang mit der jetzigen Situation in der Schule und einer damit verbundenen höheren Präsenzzeit des Ressortchefs Bildung an der Schule hat der Gemeinderat entschieden, das Ressort Bildung von Gemeinderat Raphael Lemblé an Gemeindeammann Arpad Major zu übertragen. Gemeindeammann Arpad Major hat tagsüber die nötigen Zeitressourcen, welches das Ressort Bildung momentan benötigt. Im Gegenzug übernimmt Gemeinderat Raphael Lemblé das Ressort Finanzen. Der Ressortwechsel erfolgt per sofort. Der Gemeinderat dankt für die Kenntnisnahme.

Kündigung Anja Kolb

Anja Kolb hat ihre Anstellung als Stellvertretung Betreuung Asyl per 31. März 2024 gekündigt und wird eine neue berufliche Herausforderung annehmen. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung bedanken sich bei Anja Kolb für den geleisteten Einsatz zum Wohle der Gemeinde Kaisten und wünschen ihr auf ihrem privaten und beruflichen Weg alles Gute.

Raumbelegung

Die Raumbelegung wurde bis anhin von der Schulverwaltung geführt und ging am 1. Januar 2024 an die Abteilung Finanzen über. Die Räume können auf der Homepage unter www.kaisten.ch/raumreservation reserviert werden. Erreichbar ist die Abteilung Finanzen via Telefon 062 869 13 40 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Teilrevision Nutzungsplanung Ara Kaisten – Rechtskraft ­Gemeindeversammlungsbeschluss vom 24.11.2023

Die Gemeindeversammlung hat am 24. November 2023 folgenden Beschluss gefasst: • Zustimmung zur Teilrevision der Nutzungsplanung ARA Kaisten in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (16. Januar 2024) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, Kaisten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Fasnacht 2024

Es dauert nicht mehr lange und dann ist Kaisten wieder in den Händen des Haldejoggeli. Informationen finden Sie im Fasnachtsprogramm oder auf www.chaischter-fasnacht.ch, Instagram, Facebook oder auf den Plakaten im Dorf. Beiträge für die Fasnachtszeitung nehmen wir bis am Sonntag, den 28. Januar gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. entgegen. Quartiere, Einzelpersonen oder andere Gruppierungen sind herzlich eingeladen, am Sonntag, 11. Februar aktiv am Umzug teilzunehmen. Interessenten kontaktieren bitte bis 4. Februar den Narrenvater Marco Zaugg unter 079 / 621 71 97

Dorfdekoration

Am Samstag, 20. Januar, wird das Dorf fasnächtlich dekoriert. Es kann da und dort zu kleineren Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie um Verständnis. Es wäre toll, wenn auch Sie Ihr Haus fasnächtlich dekorieren würden.

Strassensperrungen während der Fasnacht

Die Mitteldorfstrasse ist an allen drei Faissen (25.Jan., 1.+8. Feb.) von 16 bis 17 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Diese Sperrungen wurden von der Gemeinde aus Rücksicht auf die Kinder genehmigt. Wir danken für Ihr Verständnis

Postautohaltestelle während der Fasnacht

Die Postautohaltestelle beim Gemeindehaus wird an allen drei Faissen (25.Jan., 1.+8. Feb) ab 16 Uhr nicht angefahren. Bitte benützen Sie die neue Haltestelle an der Unterdorfstrasse oder am Lümberg. Wir danken für Ihr Verständnis.

Strassensperrungen während der Freilassung

Neu ist am Donnerstag, 25. Januar, von 19 – 24 Uhr die Mitteldorfstrasse gesperrt, da die Freilassung beim Joggeliplatz stattfindet. Mit närrischen Grüssen! Fasnachtsgesellschaft CHJ Kaisten