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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 3-2023

Baugesuch

Baugesuch-Nr.: 2023-4; Bauherrschaft: Syngenta Crop Protection AG, Hardmattstrasse 434, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Neubau Grosstank S-NAA und Neubau Bühne für LKW-Verlad, Parzelle GB Kaisten Nr. 450, Hardmattstrasse, I, Industriezone, ES IV – Die Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 23. Januar bis 21. Februar 2023 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung

Erteilte Baubewilligung

Baugesuch-Nr.: 2022-81; Bauherrschaft: Ida und Walter Wunderlin, Hofmatt 8, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Parzelle GB Kaisten Nr. 1303, Hofmatt, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II

Publikation von Gesuchen um ­ordentliche Einbürgerung

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Kaisten ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Name und Vorname: Paul Sabine; Geburtsjahr: 1981; Geschlecht: weiblich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Breiten 11, 5082 Kaisten; • Name und Vorname: Paul Maximilian; Geburtsjahr: 2013; Geschlecht: männlich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Breiten 11, 5082 Kaisten; • Name und Vorname: Paul Leonie; Geburtsjahr: 2015; Geschlecht: weiblich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Breiten 11, 5082 Kaisten – Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – ­öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 30. Januar bis am 28. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf www.ortsplanung-kaisten.ch/ aufgeschaltet. Zu Beginn der öffentlichen Auflage am 30. Januar 2023 von 19.00 bis 20.00 Uhr stehen Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros für Auskünfte zur Verfügung. Standort: Sitzungszimmer DG im Volggebäude Kaisten, erreichbar über den Seiteneingang. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kaisten, Weidstrasse 1, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinderat Kaisten

Aufhebung Sondernutzungspläne

Gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) führt die Gemeinde Kaisten zur Aufhebung nachstehender Sondernutzungspläne die öffentliche Auflage durch. • Althaus – Killacker (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 30.06.1981; • Dorfkern (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 29.06.1983; • Hofacher (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 13.12.1988; • Baumgartenweg (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 05.03.1991; • Weidstrasse (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 30.03.1993; • Rüttiweg (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 07.09.1993; • Kaisterstrasse K 462 (Erschliessungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 22.09.1999; Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne liegen vom 30. Januar bis am 28. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf www.ortsplanung-kaisten.ch/ aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kaisten, Weidstrasse 1, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinderat Kaisten

Versli und Liedli für die Chline

Die Bibliothek Kaisten lädt herzlich zu dieser Buchstart- Veranstaltung am 24. Januar um 15 Uhr ein. Die Leseanimatorin Pia Lanz bringt ihre Verse, Fingerspiele, Lieder und Geschichten mit. Anschliessend wird ein z’Vieri für Gross und Klein offeriert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Aeltere Geschwister sind willkomen. Auf viele Besucher freut sich das Bibliothkesteam

Fasnacht 2023

Einsendungen für die Fasnachtszeitung werden bis am 29. Januar entgegengenommen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., oder auf dem Postweg an FG Chaischter Haldejoggeli Martin Meier Kirchrain 3 5082 Kaisten. Wer gerne am Umzug am 19. Februar, teilnehmen möchte, kann sich beim Narrenvater unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden, bis am 12. Februar. Die Plaketten und Orden sind bereit für Verkauf und können, wie im letzten Jahr ebenfalls wieder per Einzahlung oder Twint bezogen werden. Für den 1.+2. Faissen suchen wir noch Personen, welche gerne einmal in ein Plätzlichleid steigen möchten, um die Kinder zu unterhalten auf dem Joggeliplatz u unterhalten. Weiterhin gute Gesundheit mit närrischen Grüssen – FG Chaischter Haldejoggeli