Baugesuch
Baugesuch-Nr.: 2023-4; Bauherrschaft: Syngenta Crop Protection AG, Hardmattstrasse 434, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Neubau Grosstank S-NAA und Neubau Bühne für LKW-Verlad, Parzelle GB Kaisten Nr. 450, Hardmattstrasse, I, Industriezone, ES IV – Die Akten zu obigem Baugesuch liegen in der Zeit vom 23. Januar bis 21. Februar 2023 während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei Kaisten zur Einsicht auf. Die Gesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind während dieser Frist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung
Erteilte Baubewilligung
Baugesuch-Nr.: 2022-81; Bauherrschaft: Ida und Walter Wunderlin, Hofmatt 8, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Parzelle GB Kaisten Nr. 1303, Hofmatt, W2A, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Kaisten ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Name und Vorname: Paul Sabine; Geburtsjahr: 1981; Geschlecht: weiblich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Breiten 11, 5082 Kaisten; • Name und Vorname: Paul Maximilian; Geburtsjahr: 2013; Geschlecht: männlich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Breiten 11, 5082 Kaisten; • Name und Vorname: Paul Leonie; Geburtsjahr: 2015; Geschlecht: weiblich; Heimatstaat: Deutschland; Postadresse: Breiten 11, 5082 Kaisten – Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 30. Januar bis am 28. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf www.ortsplanung-kaisten.ch/ aufgeschaltet. Zu Beginn der öffentlichen Auflage am 30. Januar 2023 von 19.00 bis 20.00 Uhr stehen Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros für Auskünfte zur Verfügung. Standort: Sitzungszimmer DG im Volggebäude Kaisten, erreichbar über den Seiteneingang. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kaisten, Weidstrasse 1, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinderat Kaisten
Aufhebung Sondernutzungspläne
Gestützt auf §§ 3 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) führt die Gemeinde Kaisten zur Aufhebung nachstehender Sondernutzungspläne die öffentliche Auflage durch. • Althaus – Killacker (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 30.06.1981; • Dorfkern (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 29.06.1983; • Hofacher (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 13.12.1988; • Baumgartenweg (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 05.03.1991; • Weidstrasse (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 30.03.1993; • Rüttiweg (Überbauungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 07.09.1993; • Kaisterstrasse K 462 (Erschliessungsplan); genehmigt durch den Grossen Rat am 22.09.1999; Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne liegen vom 30. Januar bis am 28. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei Kaisten auf und können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind sie auf www.ortsplanung-kaisten.ch/ aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kaisten, Weidstrasse 1, 5082 Kaisten, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinderat Kaisten
Versli und Liedli für die Chline
Die Bibliothek Kaisten lädt herzlich zu dieser Buchstart- Veranstaltung am 24. Januar um 15 Uhr ein. Die Leseanimatorin Pia Lanz bringt ihre Verse, Fingerspiele, Lieder und Geschichten mit. Anschliessend wird ein z’Vieri für Gross und Klein offeriert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Aeltere Geschwister sind willkomen. Auf viele Besucher freut sich das Bibliothkesteam
Fasnacht 2023
Einsendungen für die Fasnachtszeitung werden bis am 29. Januar entgegengenommen unter