Bauherrschaft: Elisabeth und Heinz Diriwächter, Rüttenenweg 3, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Einfriedung, Einbau Carporttor und Erneuerung Abstellraum, Parzelle GB Kaisten Nr. 579, Rüttenenweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Baugesuch-Nr.: 2024-0070
Bauherrschaft: Barbara und Bruno Schraner, Eichmattweg 3, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Aufstellung Container, Parzelle GB Kaisten Nr. 25, Eichmattweg, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Baugesuch-Nr.: 2024-0086
Bauherrschaft: Adriano Marcon, Hofacherrain 6, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Parkplatz mit Sickersteinen, Parzelle GB Kaisten Nr. 2892, Hofacherrain, W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 14. Februar 2025 bis 17. März 2025 schriftlich beim Gemeinderat Kaisten einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Planung Kaisten eingesehen werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Temporäre Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Auf der Lindengasse und Oberkaisterstrasse
Im Zuge der Bauarbeiten und den Umleitungen in den Strassen Gruebweg und Chüegrabeweg kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung der Gemeindestrassen Lindengasse und Oberkaisterstrasse. Um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsbeteiligten zu gewährleisten, wird für die Dauer der Bauzeit der Strassenabschnitt Lindengasse bis Oberkaisterstrasse (Einlenker Chüegrabeweg) die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die Begrenzung gilt ab Beschilderung und für die Dauer der Bauzeit. Die Gemeinde bedankt sich für das Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden.
Renate Pierre, Ueken, wird ihre Stelle als Mitarbeiterin Hausdienst, Gemeindehaus, am 14. Februar 2025 antreten. Dazu wünschen ihr der Gemeinderat und das Gemeindeteam einen guten Start und freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Fasnacht 2025
Ab Donnerstag, den 13. Februar ist wieder Fasnacht im Dorf. Das detaillierte Programm haben wir verteilt oder finden sie auf www.chaischter-fasnacht.ch / Instagram / Facebook. Quartiere, Einzelpersonen oder andere Gruppierungen sind herzlich eingeladen, am Sonntag, 2. März aktiv am Umzug teilzunehmen. Interessenten kontaktieren bitte bis 20. Februar den Narrenvater Marco Zaugg unter 079 621 71 97.
Narrentreiben/Kindettschättermusik
Zwischen 16 und 17 Uhr findet das traditionelle Maskentreiben mit den Plätzlichleider auf dem Joggeliplatz statt. Um 17 Ihr startet die Kindertschättermusik.
Postautohaltestelle während der Fasnacht
Die Postautohaltestelle beim Gemeindehaus wird an allen drei Faissen (13.+20.+27. Feb.) ab 16 Uhr nicht angefahren. Bitte benützen Sie die neue Haltestelle an der Unterdorfstrasse oder am Lümberg. Wir danken für Ihr Verständnis.
Strassensperrung während der Freilassung
Am Donnerstag, den 13. Februar von 19 – 24 Uhr ist die Mitteldorfstrasse gesperrt, da die Freilassung beim Joggeliplatz stattfindet.
Strassenbeleuchtung Dorf
Die Strassenbeleuchtung im Dorf wird am Donnerstag, den 13. Februar von 20 – 21.15 Uhr ausgeschaltet. Wir bitten die Geschäfte im Dorf ebenfalls das Licht auszumachen. Gleichzeitig bitten wir die Bewohner und Bewohnerinnen zur Vorsicht während dieser Zeit. Mit närrischen Grüssen – Fasnachtsgesellschaft CHJ Kaisten