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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 04-2025

Baugesuche

Baugesuch-Nr.: 2025-0002
(nachträglich)

Bauherrschaft: Stiftung «Tierlignadenhof», Leimgrund 4, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Hundegehege; Ortslage: Parzelle GB Kaisten Nr. 965; Zone: Ausserhalb Baugebiet, Landwirtschaftszone; Zusatzbewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Baugesuch-Nr.: 2025-0003

Bauherrschaft: Annina Mathys und Marc Meier, Sagiweg 6, 5082 Kaisten; Bauobjekt: Umbau und Sanierung bestehendes Einfamilienhaus; Ortslage: Parzelle GB Kaisten Nr. 1195; Zone: W2B, Wohnzone 2-geschossig, ES II; Zusatzbewilligung: Keine.

Die Baugesuchsakten liegen in der Zeit vom 24. Januar 2025 bis 24. Februar 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Kaisten, Abteilung Bau und Planung, Poststrasse 7, 5082 Kaisten zur Einsicht auf. Die Baugesuchsakten können auch auf der Gemeindehomepage www.kaisten.ch/publikationen eingesehen werden. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kaisten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, kann nicht eingetreten werden.

Ersatzwahl eines Mitglieds des
Gemeinderates sowie Ersatzwahl Gemeindeammann und
Vizeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025;
Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Gemeindeammann Arpad Major ist am 10. Oktober 2024 verstorben, weshalb eine Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates resp. des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 anzusetzen ist. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde festgelegt auf Sonntag, 18. Mai 2025.

Für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 stellen sich Vizeammann Oliver Brem, Ittenthal, als Gemeindeammannn und die Gemeinderäte Willy Burkhalter, Kaisten, sowie Raphael Lemblé, Kaisten, als Vizeammann zur Wahl zur Verfügung.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Kaisten eingereicht werden. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Kaisten wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR), auch wenn er/sie nicht angemeldet ist. Mit der Einreichung des Wahlvorschlags ist gleichzeitig die unwiderrufliche Annahme der allfälligen Wahl verbunden. Wer keinen Wahlvorschlag einreicht, aber im 1. Wahlgang gewählt wird, hat der Behörde innert 3 Tagen nach dem ers-ten Wahlgang zu erklären, ob er/sie die Wahl annimmt. – Ein allfälliger 2. Wahlgang hat der Gemeinderat auf Sonntag, 29. Juni 2025 festgelegt.

Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der
Amtsperiode 2022/2025;
Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Thomas Bretscher, Mitglied des Wahlbüros, hat dem Gemeinderat infolge Wegzug aus der Gemeinde Kaisten seine Demission als Stimmenzähler per
2. Oktober 2025 eingereicht. Die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde festgelegt auf Sonntag, 18. Mai 2025. Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Kaisten eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Wahlbüro

Gesamterneuerungswahlen
Amtsperiode 2026/2029

In diesem Jahr stehen die Gesamterneuerungswahlen der kommunalen Behörden für die Amtsperiode 2026/2029 an. Der Gemeinderat hat die Termine wie folgt festgelegt: 28. September 2025 Gemeinderatswahlen/Gemeindeammann-/Vizeammannwahl/Kommissionswahlen; 30. November 2025 allfälliger 2. Wahlgang.

Aufhebung Gräber Friedhöfe Kaisten

Nach Ablauf der gesetzlichen Grabruhezeit werden im April 2025 auf den Friedhöfen Kaisten und Ittenthal die Reihenurnengräber sowie die Erdbestattungsgräber der Verstorbenen aus dem Jahre 2000 geräumt. Die Angehörigen werden schriftlich über die Räumung informiert und werden gebeten, Grabdenkmäler, Grabschmuck und Pflanzen, welche sie behalten möchten, bis spätestens 28. März 2025 abzuholen oder entfernen zu lassen. Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände gemäss § 15 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Friedhöfe Kaisten und Ittenthal, Ausgabe 2018, ohne Entschädi-gungspflicht an die Gemeinde Kaisten und die Grabräumung wird vorgenommen. Bei Fragen stehen die Gemeindekanzlei Kaisten, Telefon 062 869 13 00 oder der Verantwortliche Friedhöfe, Andreas Dreyer, Tel. 079 416 99 58, gerne zur Verfügung.

Fischrecht der Ortsbürger

Die Statistikformulare für das Jahr 2024 sind bis spätestens 31. Januar 2025 der Gemeindekanzlei abzugeben. Dies auch dann, wenn kein Fangerfolg verzeichnet werden konnte. Ebenfalls bis zum genannten Datum können die Gastkarten für die neue Fischersaison bestellt werden.

Senioren-Treff-Punkt – Neu jeweils am Donnerstag

Der nächste Senioren-Treff-Punkt findet am Donnerstag, 23. Januar, von 14 bis 16.30 Uhr im Pfarreiheim Kaisten statt. Bei Kaffee und Kuchen, Spiel und Spass, einem Schwatz oder Jass – es freuen sich Pfarreirat Kaisten und Pfar­reiseelsorgerin Helena Boutellier.

NVI-Nistkastenkontrolle/
-reinigung

Am Samstag, 25. Januar, 8.30 Uhr, treffen wir uns zur Nistkastenkontrolle/-reinigung beim Hartplatz Schulhaus Stalden. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt, daher sind gutes Schuhwerk und der Witterung angepasst Kleidung wichtig. Um die Mittagszeit geniessen wir eine warme Suppe. Dazu laden wir sie, Jung und alt, gerne ein. Je nach Arbeitsfortschritt machen wir eventuell am Nachmittag weiter. Wir freuen uns auf viele ArbeiterInnen. Die Vögel, und wir vom Vorstand, bedanken uns schon heute für die sauberen «Vogelwohnungen». Vorstand NV Ittenthal