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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 49-2023

Baugesuche

Baugesuch Nr. 2023-0054

Gesuchsteller/in: Baloise Asset Management AG, Geschäftsstelle Immobilien, Aeschengraben 21, Postfach, 4002 Basel; Projektverfasser/in: R. Häsler AG, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Baloise Asset Management AG, Geschäftsstelle Immobilien, Aeschengraben 21, Postfach, 4002 Basel; Projekt: Heizungssanierung Weidenweg 29-33, Luft Wasser Wärmepumpe; Lage: Weidenweg 29, Weidenweg 30, Weidenweg 31, Weidenweg 32, Weidenweg 33; Parzelle: 1443; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine

Baugesuch Nr. 2023-0053

Gesuchsteller/in: Füglistaller Paul, Widhagweg 23, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: R. Häsler AG, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer/in: Füglistaller-Schönenberger Marianne, Widhagweg 23, 4303 Kaiseraugst; Füglistaller Paul, Widhagweg 23, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Ersatz Gasheizung durch aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Lage: Widhagweg 23; Parzelle: 794; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine; Die Baugesuche liegen vom 7. Dezember 2023 bis und mit 5. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Veröffentlichung der Ortsbürgergemeindeversammlungs-Beschlüsse

Gestützt auf § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023 veröffentlicht: 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023; 2. Kreditabrechnung Baukredit Bolingerhaus; 3. Budget 2024; Den Anträgen 1 bis 3 wurde abschliessend zugestimmt. Eine Referendumsfrist entfällt. Für das Verfahren und die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse kommen die Bestimmungen des Gemeindegesetzes zur Anwendung.

Erweiterung des Smart Service Portal mit dem «Meldeservice» für Schäden und Mängel

Das Smart Service Portal Aargau steht der Aargauer Bevölkerung bereits seit über eineinhalb Jahren zur Verfügung. Regelmässig werden neue Services aufgeschaltet. Unter anderem wurde neu ein «Meldeservice» eingerichtet, mit welchen Schäden oder Mängel in der gesamten Gemeinde der Verwaltung einfach gemeldet werden können. Auf der Karte kann der Standort markiert, der Schaden beschrieben und bei Bedarf mit einem Foto ergänzt werden. Die Gemeinde wird anschliessend direkt informiert und kümmert sich um das Anliegen oder die Meldung. Der Meldeservice ist, sowie die restlichen Services, auf dem Smart Service Portals des Kanton Aargau zu finden. Ebenso ist der Link auf der Homepage der Gemeinde Kaiseraugst > www.kaiseraugst.ch > Button «Meldeservice» verlinkt.

«AEW Energiebatzen» - Vereine können wieder bis zu 5‘000 Franken gewinnen

Vereine, Institutionen und Organisationen, die sich mit Projekten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit, Forschung und Entwicklung sowie Soziales engagieren, können im Rahmen des «AEW Energiebatzen» wieder bis zu 5000 Franken für die Realisierung ihrer Projekte gewinnen. Mit den beliebten «Energiebatzen» unterstützt die AEW zum 6. Mal das Aargauer Vereinsleben und fördert Projekte, die den Aargau noch attraktiver machen. Ob es um die Anschaffung neuer Vereins-Shirts, ein Jubiläumsfest oder ein Projekt im Bereich Kultur und Soziales geht: Die AEW unterstützt nicht gewinnorientierte Vereine und Institutionen aus dem Kanton Aargau. Nachdem die Plattform 2021 ins Leben gerufen wurde, unterstützt die AEW Vereine und Organisationen jährlich mit insgesamt 30’000 Franken. Ab dem 1. Dezember 2023 startet die erste Projekteinreichungsphase in diesem Jahr. Bis am 31. Januar 2024 können sich Vereine unter www.aew-energiebatzen.ch kostenlos registrieren und Projekte selbstständig erfassen. Ab dem 1. Februar 2024 beginnt die Abstimmungsphase, in der jede und jeder täglich für sein Herzensprojekt abstimmen kann.

Die Aargauerinnen und Aargauer entscheiden, welche Projekte ­gewinnen

Nicht die AEW Energie AG entscheidet, wer die «Energiebatzen» erhält, sondern die Aargauerinnen und Aargauer. Während der Abstimmungsphase kann täglich für ein Projekt abgestimmt werden. Es gilt also das private und berufliche Umfeld zu animieren, täglich einmal für das eigene Projekt zu stimmen. Die acht Projekte mit den meisten Stimmen erhalten zwischen 1’000 und 5’000 Franken. AEW Energie AG

Adventsfeier des reformierten Frauenvereins

Am Donnerstag, 14. Dezember, 19 Uhr, findet die Adventsfeier im reformierten Kirchgemeindehaus, Mühlegasse 13 statt. Herzliche Einladung zu einem besinnlichen und gemütlichen Abend.

Adventsfenster Spitex-Verein

Am Mittwoch 13. Dezember, um 18 Uhr, enthüllen wir unser Adventsfenster am Bahnweg 21 mit einem Umtrunk. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Spitex-Verein Kaiseraugst

Dorftreff im Adler

am Mittwoch, 13. Dezember, von 14.30 bis 16.30 – gemütliches Zusammensein für alle ab 60 – ist interessant und macht Spass!