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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 46-2021

 

Baugesuch Nr. 2021-0066
Gesuchsteller/in: eG Liebrüti, A. + Th. Götz, c/o Varioserv AG, Liebrütistrasse 39, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Vukadin Gette Architekten, Giebenacherstrasse 39, 4414 Füllinsdorf; Grundeigentümer/in: Einwohnergemeinde, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst, eG Liebrüti, A. + Th. Götz, c/o Varioserv AG, Liebrütistrasse 39, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Provisorium Läden und Dienstleistungsgewerbe Violahof für 2,5 Jahre; Lage: Violahofweg; Parzelle: 358/495; Zusatzbewilligungen: Archäologie, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aargauische Gebäudeversicherung, Departement Volkswirtschaft und Inneres, Procap Schweizerischer Invaliden-Verband; Ausnahmegesuch: keine. Das Baugesuch liegt vom 18. November 2021 bis und mit 17. Dezember 2021 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Gemeinde Kaiseraugst; Erlass einer Planungszone durch den Gemeinderat über die Parzellen Nrn. 400, 987, 988 und 1109 im Gebiet Aurica.
1. Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) und § 29 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (Baugesetz, BauG) beschloss der Gemeinderat am 8. November 2021 über die Parzellen Nrn. 400, 987, 988 und 1109 eine Planungszone zu erlassen. 2. Der Beschluss des Gemeinderates, der Situationsplan sowie die übrigen Akten liegen vom Mittwoch, 17. November 2021 bis Donnerstag, 16. Dezember 2021 in der Abteilung Bau zu den üblichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. 3. Während der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen vorbereitet wird, können Planungszonen für genau bezeichnete Gebiete erlassen werden, um Vorkehren zu verhindern, welche die Verwirklichung des Zwecks dieser Pläne erschweren. Bewilligungen für Bauten und Anlagen dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass sie der Verwirklichung der neuen Pläne oder Vorschriften nicht im Wege stehen (§ 29 Abs. 1 und 2 BauG). 4. Planungszonen werden mit der öffentlichen Auflage wirksam und gelten bis zum Inkrafttreten der Nutzungspläne, deren Zweck zu sichern, längstens 5 Jahre. 5. Gegen diesen Beschluss kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Der Einsprache kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 29 Abs. 3, 3. Satz BauG). Kaiseraugst, 16. November 2021. Gemeinderat Kaiseraugst

Chaiseraugschter Latärnewääg
An den Wochenenden vom 19. November bis 21. November 2021 und 10. Dezember bis 12. Dezember 2021 findet der Chaiseraugschter Latärnewääg. Dieser lädt Gross und Klein dazu ein auf dem ca. 1,5 km langen Rundweg die 30 Laternen zu bestaunen und gemeinsam eine Geschichte zu lesen. Weitere Informationen unter www.kaiseraugst.ch > Kultur > Anlässe

Stromzählerableser*innen der AEW sind unterwegs
Vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 sind die Zählerableser*innen der AEW Energie AG unterwegs. Die AEW setzt zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus auf das bewährte Schutzkonzept. Die Ablesungen werden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes sowie der Verhaltens- u. Hygieneregeln des BAG durchgeführt. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableser*innen den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Die Zählerableser*innen können sich auf Wunsch durch einen AEW-Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW-Leuchtweste gekleidet. Für diejenigen Personen, welche ihren Zählerstand selber ablesen möchten, befindet sich unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden ab Mitte Dezember 2021 versendet. Bei Unklarheiten kann der AEW-Kundenservice unter 062 834 22 22 kontaktiert werden. Der Gemeinderat

Kunststoffsammlung
Dienstag, 23. Nov. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle, Coop Junkholz. Bitte den Kunststoffsammelsack bis am 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

Chaiseraugschter Latärnewääg
Anstelle des traditionellen Weihnachtsmarktes findet dieses Jahr ein Laternenweg in Kaiseraugst-Dorf statt. Vom 19. bis 21. November und vom 10. bis 12. Dezember werden auf einem Rundweg vom 1,5 km ca. 40 Laternen leuchten und zwei Geschichten für Klein und Gross werden sie begleiten. Vom 19. November bis 10. Dezember wird es zusätzlich noch vereinzelt Marktstände und Verpflegungsmöglichkeiten haben. Der Latärnewääg ist jeweils am Freitag vom 18 bis 21 Uhr und Samstag/Sonntag von 17 bis 21 Uhr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Natur- und Vogelschutzverein – Absage Nistkastenkontrolle
Die im Jahresprogramm geplante Nistkastenkontrolle am 20. November findet nicht statt. Vereinsaktivitäten, Arbeitseinsätze, Anlässe etc. können unter www.nvv-kaiseraugst.ch abgerufen werden.