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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 41-2022

Baugesuch Nr. 2022-0053
Gesuchsteller/in: Hänel Silvia, Friedhofstrasse 54, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Hänel Silvia, Friedhofstrasse 54, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: Hänel Silvia, Friedhofstrasse 54, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Sichtschutz und Überdachung über dem Kellerabgang; Lage: Friedhofstrasse 54; Parzelle: 552; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine. Das Baugesuch liegt vom 13. Oktober 2022 bis und mit 11. November 2022 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Chilbi Kaiseraugst 2022
Am Wochenende vom Samstag, 15. Oktober, bis und mit Sonntag, 16. Oktober 2022, findet die alljährliche Chilbi statt. Das Löwen-Parking bleibt deshalb vom Freitag, 14. Oktober 2022, 17.00 Uhr, bis und mit Sonntag, 16. Oktober 2022, 20.00 Uhr, geschlossen. Die Zufahrt Dorfstrasse (inkl. Gemeindeparkplatz) und Kastellstrasse ist in diesem Zeitraum nicht möglich und die Schranke Friedhofstrasse bleibt geschlossen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Rücktritt Mario Lützelschwab aus Ortsbürgerkommission
Der Präsident der Ortsbürgerkommission, Mario Lützelschwab, hat per Ende 2022 seine Demission eingereicht. Der Gemeinderat dankt Mario Lützelschwab bereits heute für sein langjähriges Engagement. Anlässlich der Ortsbürgergemeindeversammlung vom
2. Dezember 2022 wird eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/25 stattfinden.

Verfall der Steuern 2022
Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss §223 StG die periodisch geschuldeten Einkommen- und Vermögenssteuern bis zum 31. Oktober 2022 zu bezahlen sind. Dies gilt auch obwohl erst eine provisorische Steuerrechnung vorliegt. Ab 1. November 2022 wird ein Verzugszins von 5,1% berechnet. Da der Gesetzgeber voraussetzt, dass die Steuerpflichtigen über ihre Steuerdeklarations- und Zahlungspflichten Kenntnis haben oder sich rechtzeitig darüber bei der Bezugsbehörde (Steuer- oder Finanzverwaltung) informieren, hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung (StG § 188 Abs. 1) sowie die zugehörende Verordnung (StGV § 65a) wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Bezugsbehörde ist zum Vollzug der Gebühren verpflichtet.
Übersicht der Mahngebühren: Erste Mahnung Nichteinreichen der Steuererklärung CHF 35.00; Zweite Mahnung Nichteinreichen der Steuererklärung CHF 50.00; Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand CHF 35.00; Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand CHF 100.00. Bei sich abzeichnendem Zahlungsverzug oder Verzögerung bei der Einreichung der Steuererklärung, können Sie sich vor Ablauf der Frist bei der entsprechenden Behörde melden und so allfällige Gebühren vermeiden. Für die rechtzeitigen Zahlungen danken der Gemeinderat und die Abteilung Finanzen.

Grabfeldräumung beim Friedhof Kaiseraugst
Aufhebung Sarg-/Erdgräber: Grabfeld 2, Gräber Nummer 2.76 bis 2.90 (Zeitraum 1988 bis 1991); Grabfeld 4, Gräber Nummer 4.1 bis 4.33 (Zeitraum 1992 bis 1994). Aufhebung Urnengräber: Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.48 bis 5.56 (Zeitraum 1989 bis 1992); Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.64 bis 5.77 (Zeitraum 1992 bis 1994); Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.85 bis 5.96 (Zeitraum 1994 bis 1997). Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden vorgenannte Gräber per 1. Februar 2023 aufgehoben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Gräber bis 31. Januar 2023 selbständig oder via Drittunternehmen zu räumen und die Grabsteine abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbleibenden Grabsteine und Bepflanzungen verfügen. Es findet eine ökumenische Feier auf dem Friedhof Kaiseraugst zur Aufhebung der vorgenannten Gräber statt. Der Termin wird voraussichtlich im Dezember 2022 oder Januar 2023 sein. Das genaue Datum wird noch bekanntgegeben. Zu diesem Abschiednehmen sind Interessierte herzlich eingeladen. Der Gemeinderat.

Samariterverein
Chilbi Flohmarkt - Nachfolger
Suchen Sie bestimmte Flöhe oder stöbern Sie einfach gerne ein wenig? Dann kommen Sie in die Dorfturnhalle an unseren Flohmarkt. Sie finden bestimmt etwas. Der Samariterverein wird an der diesjährigen Chilbi den Flohmarkt zum letzten Mal durchführen. Wenn Sie also Interesse haben, unsere nicht verkauften Waren zu übernehmen und nächstes Jahr den Flohmarkt weiterzuführen, melden Sie sich bei uns. Am besten kommen Sie am Sonntagabend, 16. Okt. ab 17 Uhr vorbei, um alles zu besprechen oder rufen Sie uns unter Tel 078 603 37 33 an. Übrigens dürfen die Kinder ihre Spielsachen bei uns selber verkaufen. Den Kindern wird ein Platz in der Dorfturnhalle angeboten, wo sie auf einer selber mitgebrachten Decke, ihre Spielsachen verkaufen dürfen. Es braucht keine Anmeldung, einfach vorbei kommen und loslegen!

Wandergruppe RAURICA
Datum: 20. Oktober. Wanderung: Von Arisdorf nach Magden. Gruppe A - Abfahrtszeit: Bus 83 Kaiseraust Bhf. ab 9.49, Liebrüti ab 10.03. Wanderleitung: Koni Walser, Tel. 061 811 4713 / 079 643 6504. Gruppe B: Nach Absprache. Treffpunkt für A+B im Rest. Blume, Magden, Tel.061 841 15 33. Retour: Mit Bus 100 13.30, 14.00, 14.30.