Sirenentest 2022
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. • Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
Achtung – Anruf von falschem Polizisten!
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen. Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen. Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben. Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet: www.info.local.ch/eintragprivatkunden Die wichtigsten Ratschläge lauten: • Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz. • Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten. • Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu. • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person. • Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
• Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab. • Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117. • Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention
via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail
Baugesuche
Baugesuch Nr. 2022-0001
Gesuchsteller/in: Hollenstein Monika, Friedhofstrasse 51, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Hollenstein Monika, Friedhofstrasse 51, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: Hollenstein Monika, Friedhofstrasse 51, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Erweiterung Parkplatz mit Terrainveränderung, Neubau Stützmauern; Lage: Friedhofstrasse 51; Parzelle: 1114; Zusatzbewilligungen: Archäologie ; Ausnahmegesuch: keine.
Baugesuch Nr. 2021-0070
Gesuchsteller/in: Gemeinde Kaiseraugst, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Gemeinde Kaiseraugst, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: Gemeinde Kaiseraugst, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Projekt: temporäre, mobile Pump Track Anlage, während Sommerferien; Lage: Schwarzackerstrasse 59; Parzelle: 292; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine.
Die Baugesuche liegt vom 27. Januar 2022 bis und mit 25. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Krähenvergrämung
Die Gemeinde hat vom Kanton Aargau erneut die Ausnahmebewilligung erhalten, Krähennester auch während der Schonzeit (bis zur eigentlichen Eiablage) im Areal Liebrüti und in der direkten Umgebung zu entfernen. Der Werkhof wird die Nester mit Hilfe einer Hebebühne ab Februar 2022 wöchentlich entfernen. Der Gemeinderat setzt damit sein 3-Säulenkonzept fort, damit die Lärmimmissionen durch die Krähen im Siedlungsgebiet reduziert werden.
Abwasser-Infrastrukturbauten – TV-Aufnahmen der Kanalisationsleitungen und -schächte
Um einen Überblick des Zustandes der Abwasser-Infrastrukturbauten zu erhalten, werden TV-Aufnahmen der bestehenden Kanalisationsleitungen und -schächte des öffentlichen Netzes durchgeführt. Diese Arbeiten werden im Zeitraum von Mitte Januar bis ca. Mitte März 2022 erfolgen. Der Zugang zu den Leitungen erfolgt über die bestehenden Kontrollschächte, welche sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Hinsichtlich der auf privatem Grund notwendigen Arbeiten werden die betroffenen Eigentümer gebeten, der beauftragten Firma Marquis AG Kanalservice den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gewähren. Für Fragen stehen die beauftragten Unternehmungen wie folgt zur Verfügung: Ausführung: Marquis AG Kanalservice, Sascha Küng, Tel. 061 717 17 16; Bauleitung: KSL Ingenieure AG, Marco Leubin, Tel. 062 865 30 34.
viamia: Kostenlose berufliche Standortbestimmung für Erwachsene ab 40 Jahren
Ab Januar 2022 bieten die Kantone eine kostenlose berufliche Standortbestimmung und Beratung für über 40-Jährige an. Ziel des Angebots ist es, die Berufschancen von älteren Erwerbstätigen zu erhöhen und das inländische Fachkräftepotenzial zu stärken. Die Beratungen werden zu 80 % vom Bund und zu 20 % von den Kantonen finanziert. Zudem wird im Rahmen von viamia ab April 2022 allen Interessierten eine Online-Plattform zur Verfügung stehen, die eine allgemeine berufliche Standortbestimmung mittels Selbstevaluation ermöglicht bzw. der selbständigen, interaktiven Auseinandersetzung mit Laufbahnthemen dient. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.viamia.ch.
Pro Senectute – Wechsel Ortsvertretung
Beatrice John-Meyer ist als Ortsvertreterin von Pro Senectute Aargau ausgetreten. Brigitte Frey und Alice Lützelschwab verbleiben weiterhin als Ortsvertreterinnen und sind wichtige Ansprechpersonen für die älteren Menschen in Kaiseraugst. Die Ortsvertretungen organisieren zum Beispiel die Besuche zum 75. Geburtstag der Einwohner*innen, helfen bei der Organisation der traditionellen Herbstsammlung und machen die Pro Senectute Aargau bekannt. Kontakt: Brigitte Frey, Bahnhofstrasse 20, Tel. 061 811 51 23; Alice Lützelschwab, Landstrasse 73, Tel. 061 811 27 78. Der Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Dienstag, 1. Feb. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle, Coop Junkholz. GAF
Wandergruppe RAURICA
Datum: 3. Februar. Wanderung: Von Hersberg nach Sissach (leicht). – Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. Bus 83 ab 9.49, Liebrüti ab 9.53. Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 4713, 079 643 6504. – Gruppe B: nach Absprache. Treffpunkt für A+B im Restaurant Wystube zum Sydeböndel, Sissach, Tel. 061 971 13 55. Retour: S3 13.31, IR 134.33, S3 14.03.