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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2021

 

Baugesuch Nr. 2021-0059
Gesuchsteller/in: Käslin Brigitte und René, Heidemurweg 10, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Rudolf Cedric, Widmer und Bühler, Haustechnik GmbH, Im Wasenboden 32, 4056 Basel; Grundeigentümer/in: Käslin René und Brigitte, Heidemurweg 10, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Ersatz Gasheizung durch eine neue Wärmepumpe; Lage: Heidemurweg 10; Parzelle: 99; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine. Das Baugesuch liegt vom 30. September 2021 bis und mit 29. Oktober 2021 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Naturschutztag 2021 – Im Einsatz für unsere Natur
Der traditionelle Naturschutztag findet heuer am Samstag, 9. Oktober 2021, statt. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr auf dem Schulhausplatz Dorf. Der Natur- und Vogelschutzverein Kaiseraugst freut sich auf zahlreiche Mithilfe, um die Kaiseraugster Naturschutzgebiete zu pflegen.

Verfall der Steuern 2021
Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss § 223 StG die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern bis zum 31. Oktober 2021 zu bezahlen sind. Dies gilt auch obwohl erst eine provisorische Steuerrechnung vorliegt. Ab
1. November 2021 wird ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Da der Gesetzgeber voraussetzt, dass die Steuerpflichtigen über ihre Steuerdeklarations- und Zahlungspflichten Kenntnis haben oder sich rechtzeitig darüber bei der Bezugsbehörde (Steuer- oder Finanzverwaltung) informieren, hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung (StG § 188 Abs. 1) sowie die zugehörende Verordnung (StGV § 65a) wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Bezugsbehörde ist zum Vollzug der Gebühren verpflichtet.
Übersicht der Mahngebühren:
Erste Mahnung Nichteinreichen der Steuererklärung CHF 35.00; Zweite Mahnung Nichteinreichen der Steuererklärung CHF 50.00; Mahnung Steuer- u. Verzugszinsausstand CHF 35.00; Betreibung Steuer- u. Verzugszinsausstand CHF 100.00. Bei sich abzeichnendem Zahlungsverzug oder Verzögerung bei der Einreichung der Steuererklärung kann vor Ablauf der Frist bei der entsprechenden Behörde Meldung gemacht werden, um allfällige Gebühren zu vermeiden. Für die rechtzeitigen Zahlungen danken der Gemeinderat und die Abteilung Finanzen. Der Gemeinderat

Pro-Senectute-Mittagstisch
Unser gemeinsames Mittagessen findet am 6. Oktober um 11.45 Uhr in der Caféteria Rinaupark statt. Auch im Rinaupark gilt jetzt neu die 3G-Regel, bestätigt mit Zertifikat. Auf einen gemütlichen Mittagstisch freuen sich Franziska Breitenstein, Tel. 079 560 34 86, und Marguerite Schmid, Tel. 061 811 21 82.

Wandergruppe RAURICA
Wanderung am 7. Oktober. Gruppe A: Mit S1 8.57 Kaiseraugst ab bis Basel SBB und mit Tram 11 nach Reinach Dorf. Wanderung: Reinach – Pkt. 371 – Neumüchenstein - Münchenstein – Muttenz. Wanderleitung: Koni Walser, Tel. 061 811 47 13, 079 643 65 94. Gruppe B Kaiseraugst Bahnhof ab 11.36 od. 11.57. Treffpunkt für A+B Rest. Rebstock, Muttenz, Tel. 061 461 04 60. Retour: Mit Bus od. Tram.