Gesuchsteller/in: ALGO real estate AG, c/o Varioserv AG, Liebrütistrasse 32, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: ALGO real estate AG, c/o Varioserv AG, Liebrütistrasse 32, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: ALGO real estate AG, c/o Varioserv AG, Liebrütistrasse 32, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Umbau Atelierwohnung 031 und 032 in zwei separate Wohnungen; Lage: Liebrütistrasse 31; Parzelle: 290; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine; Das Baugesuch liegt vom 12. September 2024 bis und mit 11. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Die Industriellen Werke Basel (IWB) werden innert 10 bis 15 Jahren die Gasversorgung der Einfamilienhauszonen einstellen und die Leitungen stilllegen. Der Gemeinderat möchte zusammen mit der Firma GETEC Switzerland AG, Muttenz, die Hauseigentümerschaften informieren und auch einen Vorschlag für eine alternative Wärmeversorgung der Einfamilienhauszone mittels einem neuen Wärmeverbund vorstellen. Der Gemeinderat lädt dazu am Mittwoch, 18. September 2024, 19.00 Uhr, Turnhalle Dorf, zur Informationsveranstaltung ein.
Asiatische Tigermücke: Was tun?
Erstmals wurden Populationen der Asiatischen Tigermücke in Kaiseraugst in Fallen festgestellt. Die Tigermücke unterscheidet sich von der gewöhnlichen Mücke durch ihr aggressives Stechverhalten. Sie ist ausserdem eine potenzielle Überträgerin von tropischen Krankheiten wie Dengue- u. Zika-Viren. Um die Ausbreitung zu verlangsamen, sollten Brutstätten möglichst eliminiert werden. Von April bis November sollten stehende Wasseransammlungen in den Gärten vermieden werden. Meldungen aus der Bevölkerung sind wichtige Anhaltspunkte zur Überwachung der Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke. Verdachtsmeldungen sind mit Foto oder Video auf www.muecke-schweiz.ch zu melden. Erkennbare Merkmale sind Schwarz-Weiss gestreifte Beine, letzter Teil der Hinterbeine ist weiss, schwarzer Rücken mit weisser Linie in der Mitte und sie ist sehr klein (0.5 - 1cm). Der Informationsflyer «Asiatische Tigermücke» des Kantons Aargau und das Informationsblatt «Asiatische Tigermücke: Was tun?» werden auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet. Es werden Massnahmen zur Vermeidung von Brutstätten thematisiert. Bei unvermeidbaren Brutstätten – wie Entwässerungsschächte – kann die Bevölkerung bei der Gemeindeverwaltung, Schalter der Gemeindekanzlei, während der Schalteröffnungszeiten kostenlos das Präparat VectoBac®G beziehen. Es ist eine beschränkte Anzahl vorhanden. Dieses Präparat besteht aus Bti-Larviziden, diese sind biologisch und umweltverträglich. Sie wirken gezielt gegen Stechmückenlarven und sind für andere Insektenarten, Menschen, Tiere und Umwelt unbedenklich. Das Larvizid soll jeweils nur von Juni bis September angewendet werden.
Invasive Pflanzen (Neophyten) – Einführung neue Massnahmen per 1. September 2024
Invasive gebietsfremde Pflanzen tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Neophyten sind nichteinheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten eingeführt werden und sich in der Natur etabliert haben und sich auf Kosten einheimischer Arten ausbreiten. Per 1. September 2024 hat der Bundesrat mit der Revision der Freisetzungsverordnung die Liste verbotener Neophyten erweitert. Zusätzlich wird ein Inverkehrbringungsverbot erlassen. Dieses verbietet das Handeln und Verschenken gewisser invasiven Neophyten, wie zum Beispiel dem Kirschlorbeer oder dem Sommerflieder. Pflanzen, welche sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen. Weitere Informationen: https://www.ag.ch/de/themen/neobiota
slowUp Dreiland – Abgabe von slowUp-Vignetten
Die Gemeinde Kaiseraugst unterstützt das slowUp Basel-Dreiland unter anderem mit dem Erwerb von 100 slowUp-Vignetten. Diese werden unentgeltlich an Kaiseraugster Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben. Die Vignetten sind während der Schalteröffnungszeiten der Verwaltung am Schalter der Einwohnerdiensten erhältlich. Das Kontingent ist begrenzt, pro Familie werden max. 2 Vignetten abgegeben. sHet solang sHet. Der Gemeinderat
slowUp Dreiland – Strassensperrungen
Am Sonntag, 15. September 2024, findet der traditionelle slowUp Dreiland statt und es kommt zu folgende Verkehrsbeschränkungen von 09.00 bis 18.00 Uhr. Folgende Strassen werden gesperrt: Landstrasse (Veloweg) – Landstrasse Kreisel Wurmisweg (gesamte Strasse) – Gstaltenrain – Unterführung SBB – Allmendgasse – Dorfstrasse – Ziegelhofweg – Friedhofstrasse – Kraftwerkstrasse. Weitere Informationen unter https://slowup.basel-dreiland.ch.
Rheinuferweg Camping und Schwimmbad am Rhein und Schranke Friedhofstrasse
Die Bade- und Campingsaison endet am 15. September 2024 und der Rheinuferweg über das Gelände des Campings und Schwimmbad am Rhein ist wieder ab Montag passierbar. Gleichzeitig wird die Schranke Friedhofstrasse ebenfalls für den Individualverkehr geöffnet. Der Gemeinderat
Wandergruppe RAURICA
Datum: 19. September; Wanderung: Von Benkerjoch nach Herznach; Gruppe A - Abfahrtszeit: Kaiseraugst S1 ab 8.32; Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 4713 / 079 643 65 04; Gruppe B: Nach Absprache; Treffpunkt für A+B im Rest.:Löwen Herznach Tel. 062 878 12 38