Aargauer Sozialpreis 2024 – Anerkennung für soziales Engagement
Der Gemeinderat ist erfreut darüber, dass die Projekte «asyland Kaiseraugst» der Freiwilligenarbeit Asyl Kaiseraugst, und «App für Kinderbetreuung» des Vereins babsy.ch für den Aargauer Sozialpreis nominiert wurden. Vom 19. August bis 15. September 2024 kann die Bevölkerung über die eingereichten Projekte abstimmen. Auf www.sozialpreis-ag.ch werden 47 verschiedene Projekte von Vereinen, Einzelpersonen und Institutionen zur Auswahl stehen. Honoriert werden Privatpersonen, Organisationen oder Institutionen, welche im Sozialen innovative und aussergewöhnliche Projekte mit Kooperationen in der Freiwilligenarbeit durchführen. Die Preisverleihung ist ein Zeichen der Wertschätzung und soll Menschen zu Freiwilligenarbeit motivieren. Wer sich unentgeltlich für andere einsetzt, leistet einen grossen Dienst an der Gesellschaft und dient dem Wohle aller. Die Preisverleihung findet am Donnerstag, 24.Oktober 2024, um 18 Uhr, im Reformierten Kirchgemeindehaus in Baden statt. Der Gemeinderat
Pro Senectute Mittagstisch
Unser nächster Mittagstisch findet am Mi, 4.9. um 11.45 Uhr in der Caféteria Rinaupark statt. Abmeldungen bitte bis 2.9. bei Samantha Freivogel Tel. 079 758 09 35 oder Susanne Straumann 078 708 88 08.
Wandergruppe RAURICA
Datum: 5.September. Wanderung: Von Bürersteig nach Hottwil; Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. S1 10.02 Uhr; Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 47 13 / 079 643 65 04; Treffpunkt für A+B Rest. Bären Hottwil, Tel. 062 875 11 45; Gruppe B: Nach Absprache; Retour: Mit Bus 142: 14.04, 15.04
Letzte Obligatorische Übung 2024 – Donnerstag, 29. August, 17.30 – 19.30: 300m/25m; Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz; • Bedingungen: Gewehr 300 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; • Bedingungen: Pistole 25 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden. Wir danken für den Besuch und stehen zur Unterstützung gerne zur Verfügung – Schiesssport Rauschenbächlein – Vorstand und Schützenmeister