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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2026

Baugesuche

Baugesuch Nr. 2026-0029

Gesuchsteller/in: Hügli Ammann Michel, Friedhofstrasse 49, 4303 Kaiseraugst, Ammann Catherine , Friedhofstrasse 49, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Forster Gartenbau AG, kirchmattweg 20, 4425 Titterten; Grundeigentümer/in: Ammann Catherine , Friedhofstrasse 49, 4303 Kaiser­augst; Projekt: Pool (Biopool); Lage: Friedhofstras­se 49; Parzelle: 481; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine.

Baugesuch Nr. 2026-0022

Gesuchsteller/in: Schmid Simon, Dorfstras­se 7, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Steck + Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer/in: Schmid Simon, Dorfstrasse 7, 4303 Kaiseraugst; Projekt: MFH Sanierung Dachwohnungen; Lage: Dorfstrasse 7; Parzelle: 510; Zusatzbewilligungen: Archäologie, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aargauische Gebäudeversicherung, Kantonale Denkmalpflege, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Procap Schweizerischer Invaliden-Verband; Ausnahmegesuch: keine Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aargauische Gebäudeversicherung, Kantonale Denkmalpflege, Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement Gesundheit und Soziales, Abt. Militär und Bevölkerungsschutz, Procap Schweizerischer Invaliden-Verband.

Die Baugesuche liegen vom 30. Juli 2026 bis und mit 28. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Kanton erhöht die Gefahrenstufe per 28. Juli auf Stufe 5 «sehr grosse
Waldbrandgefahr»

Per 28. Juli 2026 haben die Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) nach einer erneuten Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 «gross» auf die Stufe 5 «sehr gross» zu erhöhen. Denn ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Es gilt für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot. Dieses umfasst auch ein absolutes Feuerwerksverbot. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Weitere Informationen und das Merkblatt des Kantons sind auf der Gemeindewebseite «Im Fokus» aufgeschaltet.

Baustelle Fernwärme Dorf –
Geänderte Arbeitszeiten aufgrund
Gesundheitschutzes

Aufgrund der zu erwartenden Hitzetage hat der Gemeinderat dem Baumeister der Arbeiten an der Baustelle Fernwärme Dorf von Mittwoch, 29. Juli, bis und mit Freitag, 7. August 2026, die Ausnahmebewilligung erteilt, mit den Arbeiten bereits um 06.00 Uhr beginnen zu dürfen.

Rechtskraft der Beschlüsse der
Einwohnergemeindeversammlung

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 sind in Rechtskraft erwachsen.

Grabfeldräumung beim Friedhof
Kaiseraugst

Aufhebung Sarg-/Erdgräber: Grabfeld 1, Gräber Nummer 1.25 bis 1.35. Aufhebung Urnengräber: Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.97 bis 5.98; Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.106 bis 5.119. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden vorgenannte Gräber ab dem 1. September 2026 aufgehoben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Gräber bis 31. August 2026 selbstständig oder via Drittunternehmen zu räumen und die Grabsteine abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbleibenden Grabsteine und Bepflanzungen verfügen.

Information aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat am 24. Juli eine Klausur durchgeführt. Dabei haben sie ihre Zusammenarbeit besprochen, die gesetzlichen Grundlagen angeschaut und die Erfahrungen aus der Vergangenheit gemeinsam reflektiert. Der Gemeinderat ist sich einig, wie sie künftig zusammenarbeiten. Dabei ist ihnen wichtig, dass der Gemeinderat geschlossen auftritt und klar, respektvoll und offen kommuniziert – untereinander, mit der Verwaltung und mit der Bevölkerung. In den nächsten Monaten werden die Rollen und Verantwortlichkeiten weiter geklärt und ihre Zusammenarbeit sowie die Führung weiterentwickelt. Das gemeinsame Ziel ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit – zum Wohl der Gemeinde. Der Gemeinderat.

Natur- und Vogelschutzverein

Am Donnerstag, 6. August, findet der nächste Pflegeinsatz statt. Wir treffen uns um 18 Uhr beim Challerenweiher. Wir reinigen den Weiher vom Ufer aus und mit dem Boot. Watstiefel, Wathosen, Gummistiefel und sonstige wasserfeste Kleidung sind von Vorteil. Wir freuen uns auf viele Helferinnen und Helfer.

Wandergruppe RAURICA

6. August. Wanderung: Abzw. Rotburg–Rodersdorf. Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. S1 8.27. Wanderleitung: Koni Walser, Tel. 061 811 4713, 079 643 6504. Treffpunkt für A Rest. Rosmattstübli, Rodersdorf, Tel. 061 731 21 61. Gruppe B: wandert nicht. Retour: Mit Tram 10 alle 7-8 Min.