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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2021

Baugesuche
Baugesuch Nr. 2021-0036
Gesuchsteller/in: Sunrise Communications AG, Thurgauerstrasse 101b, 8152 Glattpark (Opfikon); Projektverfasser/in: Axians Micatel AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen; Grundeigentümer/in: Ernst Frey AG, Rinaustrasse 1040, 4303 Kaiseraugst; Baurechtnehmer/in: Sunrise Communications AG, Thurgauerstrasse 101b, 8152 Glattpark (Opfikon); Projekt: Systemerneuerung beim bestehenden Mobilfunkstandort (AG077-1) Antennen-Austausch; Lage: Rinaustrasse, Gebäude Assek Nr. 445; Parzelle: 322; Baurecht: 1071; Zusatzbewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt , Aargauische Gebäudeversicherung, Archäologie, SBB Infrastruktur, Überwachung; Ausnahmegesuch: keine.
Baugesuch Nr. 2021-0045
Gesuchsteller/in: Einfache Gesellschaft Liebrüti, c/o Varioserv AG; Projektverfasser/in: Varioserv AG; Grundeigentümer/in: Götz Alexander und Thomas, Im Obstgarten 7, 8044 Gockhausen; Baurechtnehmer/in: Einfache Gesellschaft Liebrüti, c/o Varioserv AG; Projekt: Umbau bestehendes Studio; Lage: Violahofweg 70; Parzelle: 495; Zusatzbewilligungen: keine; Ausnahmegesuch: keine
Baugesuch Nr. 2021-0047
Gesuchsteller/in: FC Kaiseraugst, Sekretariat, Borserini Angelo, Sagerweg 37, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: FC Kaiseraugst, Sekretariat, Borserini Angelo, Sagerweg 37, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: Einwohnergemeinde, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Baurechtnehmer/in: FC Kaiseraugst, Sekretariat, Borserini Angelo, Sagerweg 37, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Provisorische Lagerung Baucontainer; Lage: Grubenstrasse; Parzelle: 1438; Zusatzbewilligungen: keine; Ausnahmegesuch: keine.
Die Baugesuche liegen vom 29. Juli 2021 bis und mit 27. August 2021 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Personelles
Dienstjubiläum: Am 1. August 2021 feiert Herr Daniel Höhener, sein 10jähriges Dienstjubiläum. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle Herr Höhener für seinen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Kaiseraugst und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Umwelttag 2021
Der Umwelttag 2021 findet am Samstag, 28. August 2021, auf dem Schulhausplatz und in der Turnhalle Dorf von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr statt. Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit an den verschiedenen Ständen vielerlei Information zu Wärmepumpen, Förderbeiträgen, Hochbeeten und noch weiteren Themen zu sammeln. Eine Voranmeldung für die Teilnahme am Anlass ist nicht nötig.

Ablauf der Referendumsfrist der Einwohnergemeindeversammlungs-Beschlüsse vom 16. Juni 2021
Gestützt auf § 32 des Gemeindegesetzes sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen.

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Zu wählen sind: • Gemeinderat (5 Mitglieder) • Gemeindeammann und Vizeammann • Finanzkommission (5 Mitglieder) • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) • Wahlbüro (5 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder); Mit Annahme der kantonalen Abstimmungsvorlage vom 27. September 2020 über die Abschaffung der Aargauer Schulpflege ab 1. Januar 2022 entfällt eine Wiederwahl der Mitglieder der Schulpflege.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Einwohnerdienste bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen oder auf der Homepage heruntergeladen werden (Formular bitte doppelseitig drucken). Kommt es am angekündigten Termin zu einer Urnenwahl, werden die Namen der Vorgeschlagenen allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind aber auch nicht angemeldete Personen wählbar. Auch bisherige Amtsinhaber/-innen, welche sich zur Wiederwahl stellen, müssen bis zum 13. August 2021 von 10 Stimmberechtigten zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

Stille Wahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen ausgeschlossen (§ 30b GPR). Es findet zwingend ein Urnengang statt. Werden für die übrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR). Somit würden am 26. September 2021 nur die Gemeinderatswahlen und die Wahlen von Gemeindeammann und Vizeammann notwendig.

Entsorgungsstelle Rohrweg
Die Entsorgungsstelle für Grüngut, Glas, Textilien und Bio-Abfall am Rohrweg ist wegen Grabarbeiten für den Neubau Altersheim Rinau aufgehoben worden. Bis die neue Entsorgungsstelle Ende August 2021 beim Rohrweg (ostwärts) erstellt ist, wird eine provisorische Grüngutmulde am neuen Standort zum Einsatz kommen. Grüngut und Textilien können auch beim Friedhof entsorgt werden. Die Grüngutmulde wird je nach Bedarf 3mal die Woche geleert. Im Weiteren kann Glas weiterhin beim Einkaufszentrum der Coop und Grüngut bei der REWAG entsorgt werden. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist ohne Bewilligung am Nationalfeiertag (Nächte vom 31. Juli / 1. August und 1. / 2. August) nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet. Das Abfeuern von Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden und dergleichen ist bewilligungspflichtig. Der Gemeinderat ersucht die Bevölkerung, die Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper zu lesen und die vorgesehenen Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Menschenansammlungen oder Tieren gezündet werden. Zudem ist auf das Zünden von Raketen oder lauten Knallkörpern im Bereich von eng besiedeltem Wohngebiet (wie z.B. in der Liebrüti) zu verzichten. Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung einen erlebnisreichen 1. August ohne Zwischenfälle und appelliert betreffend dem Abfeuern von Feuerwerkskörpern an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Der Gemeinderat.

Kunststoffsammlung
Dienstag, 3. August. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Kiosk Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle Coop Junkholz. GAF

Pro-Senectute-Mittagstisch
Endlich ist es wieder soweit! Der Mittagstisch vom 4. August darf wieder durchgeführt werden. Wir freuen uns sehr darüber, Euch in der Caféteria Rinaupark nach so langer Zeit wieder begrüssen zu dürfen. Wir beginnen um 11.45 Uhr. Wichtig: Bitte beim Eintreten des Rinauparks die Hände desinfizieren und eine Maske tragen, bis Sie am Tisch sitzen. Es ist wichtig für die Planung, dass Sie sich bis am 3. August anmelden bei Franziska Breitenstein, Tel. 079 560 34 86, oder Marguerite Schmid, Tel. 061 811 21 82.