Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/29 – Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/29 statt. Zu wählen sind: • Gemeinderat (5 Mitglieder); • Gemeindepräsidium und Vizepräsidium (je 1 Mitglied); • Finanzkommission (5 Mitglieder); • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied); • Wahlbüro (5 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder)
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Einwohnerdienste bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden (Formulare bitte doppelseitig drucken). Kommt es am angekündigten Termin zu einer Urnenwahl, werden die Namen der Vorgeschlagenen allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind auch nicht angemeldete Personen wählbar. Auch bisherige Amtsinhaberinnen und -inhaber, welche sich zur Wiederwahl stellen, müssen bis zum 15. August 2025 von 10 Stimmberechtigten zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.
Stille Wahlen
Für Gemeinderat, Gemeindepräsidium und Vizepräsidium ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen ausgeschlossen (§ 30b GPR). Es findet zwingend ein Urnengang statt. Werden für die übrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR). Somit würden am 28. September 2025 nur die Gemeinderatswahlen und die Wahlen des Gemeindepräsidiums und des Vizepräsidiums notwendig.
Hitze und Trockenheit
Hohe Temperaturen beeinflussen die Umwelt und die Gesundheit. Um den Einflüssen und Folgen von Hitze und Trockenheit entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Massnahmen und Regeln, die beachtet werden sollten. Durch die drei goldenen Regeln «körperliche Anstrengungen vermeiden», «Hitze fernhalten-Körper kühlen» und «viel trinken-leicht essen» kann die Gesundheit geschützt werden. Allgemeine Verhaltensempfehlungen während einer Hitzeperiode: - Sich vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. - Aktivitäten im Freien auf Morgen- und Abendstunden beschränken.; - Regelmässig und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.; - Während oder nach sportlichen Betätigungen den Salzverlust ausgleichen.; - Nachtabkühlung nutzen: intensives Durchlüften von Gebäuden.; - Kontakt zu Personen aufnehmen, die in der Risikogruppe fallen und sich vergewissern, dass es ihnen gut geht.; - Die Anweisungen der Behörden befolgen.; • Weitere Informationen: www.ag.ch/themen/hite-trockenheit.ch;
Kanton Aargau erhöht die Waldrandgefahr auf Stufe 3
Per 1. Juli 2025 wurde die Waldbrandgefahr durch den Kanton Aargau von Stufe 2 «mässig» auf Stufe 3 «erheblich» erhöht. Die Bevölkerung ist aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten: - Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.; - Im Wald nur in befestigten Feuerstellen feuern.; - Bei offenem Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind sollte auf das Feuern verzichtet werden.; - Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.; - Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen; ist. • Weiter Informationen: https://www.ag.ch/de/themen/sicherheit/bevoelkerungsschutz/verhaltensempfehlungen/trockenheitwaldbrandgefahr und https:// www.waldbrandgefahr.ch/
Eintrittskarten Römerfest Augusta Raurica
Das diesjährige Römerfest findet am Samstag, 30 August 2025, von 10 – 18 Uhr, und am Sonntag, 31. August 2025, 10 – 17 Uhr statt. Einwohnerinnen und Einwohner von Kaiseraugst haben die Möglichkeit Eintrittskarten, ausschliesslich für den Eigenbedarf, zu einem reduzierten Preis von CHF 6.00 für Erwachsene und CHF 3.50 für Kinder/Jugendliche ab 6 bis und mit 17 Jahren auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, zu beziehen (solange Vorrat). Die Eintrittskarten sind während der Schalteröffnungszeiten erhältlich. Unbenutzte Eintrittskarten werden
nicht zurückerstattet. Weitere Informationen zum Römerfest unter www.roemerfest.ch – Der Gemeinderat
Kunststoffsammlung (inkl. Liebrüti)
Dienstag, 15. Juli. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle, Coop Junkholz. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF
Eröffnung Gemeinderatswahlen 2025
«Meet & Greet mit Kaffee & Kuchen»
Unter diesem Titel wollen die Ortsparteien am Sonntag, 17. August 2025, zwischen 15 und 17 Uhr im Höfli (zwischen Turnhalle und Schulhaus Dorf) die Stimmbevölkerung auf die bevorstehenden Wahlen einstimmen. Es werden keine Reden gehalten, es gibt kein klassisches Podiumsgespräch, sondern die Anwesenden können sich in kurzen Gesprächen direkt an die einzelnen Kandidierenden wenden, mit ihnen Ihre Anliegen diskutieren, Fragen stellen, Zukunftsideen vorbringen, usw. • Kurzum: Es soll ein ungezwungener, informativer, politischer Anlass sein - unterstützt durch ein klassisches sonntägliches Angebot mit Kaffee und Kuchen und selbstverständlch auch mit anderen Getränken. Die Ortsparteien Die Mitte/CVP, FDP, GLP, SP, SVP.