Gesuchsteller/in: Gemeinde Kaiseraugst, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Steck + Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer/in: ALTO real estate ag, c/o Varioserv AG, Liebrütistrasse 32, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Mieterausbau Bibliothek «Zentrum Liebrüti»; Lage: Liebrütistrasse 37; Parzelle: 1056; Zusatzbewilligungen: Archäologie, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Procap Schweizerischer Invaliden-Verband; Ausnahmegesuch: keine. Das Baugesuch liegt vom 2. Juli 2026 bis und mit 31. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat ent-
scheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Lehrabschlüsse 2026
Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Gemeinde Kaiseraugst gratulieren dem Lernenden Emre Ercedogan (Kaufmann EFZ) zum erfolgreichen Lehrabschluss und wünschen viel Glück und Erfolg für den Einstieg ins Berufsleben. Herr Ercedogan wird ab August eine feste Anstellung bei der Gemeinde Kaiseraugst antreten.
Belagssanierung Bahnhofstrasse (Höhe Thommen Areal Tor 3)
Vom 10. Juli 2026 bis 13. Juli 2026 wird an den Anschlussgleisen an der Bahnhofstrasse (Höhe Thommen Areal Tor 3) in Kaiseraugst eine Belagssanierung durchgeführt. Während dieser Zeit ist im betroffenen Abschnitt mit Verkehrsbehinderungen und möglichen Einschränkungen im Verkehrsfluss zu rechnen. Bei schlechter Witterung verschieben sich die Arbeiten um ein Wochenende nach hinten. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
Steuererklärung 2025 bis Ende Juni einreichen oder Frist verlängern
Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung.
Feuerverbot im Wald und am Waldrand – Gefahrenstufe 4
Aufgrund der nun festgesetzten Gefahrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr» verfügt der Kanton Aargau bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen im Wald und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Der Gemeinderat kann zudem zusätzliche lokale Verbote für das Siedlungsgebiet erlassen. Weitere Informationen: https://www.ag.ch/de/themen/hitze-trockenheit/aktuelle-informationen-
Geänderte Arbeitszeiten aufgrund Gesundheitsschutzes – Baustelle Fernwärme Dorf
Aufgrund der zu erwartenden Hitzetage hat der Gemeinderat dem Baumeister der Arbeiten an der Baustelle Fernwärme Dorf vom Montag, 22. Juni 2026, bis und mit Freitag, 3. Juli 2026, die Ausnahmebewilligung erteilt, mit den Arbeiten bereits um 06.00 Uhr beginnen zu dürfen.
Verbot von Knallfeuerwerk ab dem 1. Juli 2026
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 22. Juni 2026 ein Verbot von sämtlichem lärmerzeugendem Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Kaiseraugst erlassen. Ausnahmen können durch den Gemeinderat bewilligt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Tischfeuerwerke, Vulkane, bengalische Feuer sowie Fackeln. Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen können entsprechend geahndet werden. Die Gemeinde, Tiere und Umwelt danken. Der Gemeinderat