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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2026

Baugesuche

Baugesuch Nr. 2026-0015

Gesuchsteller/in: Rotzinger Transver AG, Rinaustrasse 30, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Rotzinger Transver AG, Rinaustrasse 30, 4303 Kaiseraugst; Grundeigentümer/in: Ortsbürgergemeinde, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Baurechtnehmer/in: ROT-Pac AG, Rinaustrasse 30, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Rimp-Reklamegesuch Rotzinger Transfer AG; Lage: Rinau­strasse 30; Parzelle: 1419; Baurecht: BR1430; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine.

Baugesuch Nr. 2026-0016

Gesuchsteller/in: Obrist Lukas, Kraftwerkstrasse 24, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Ralph Architektur GmbH, Amerbachstrasse 78, 4057 Basel; Grundeigentümer/in: Obrist Lukas, Kraftwerkstrasse 24, 4303 Kaiseraugst; Projekt: Umbau Einfamilienhaus; Lage: Kraftwerkstrasse 24; Parzelle: 155; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine.

Baugesuch Nr. 2026-0018

Gesuchsteller/in: I-ploy (Schweiz) GmbH, Im Ischlag 4, 4414 Füllinsdorf; Projektverfasser/in: Ralph Architektur GmbH, Amerbachstrasse 78, 4057 Basel; Grundeigentümer/in: I-ploy (Schweiz) GmbH, Im Ischlag 4, 4414 Füllinsdorf; Projekt: Nutzungsänderung Erdgeschoss und Neuanstrich Fassade; Lage: Dorfstrasse 48; Parzelle: 91; Zusatzbewilligungen: Archäologie; Ausnahmegesuch: keine.

Die Baugesuche liegen vom 18. Juni 2026 bis und mit 17. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Grabfeldräumung beim Friedhof
Kaiseraugst

Aufhebung Sarg-/Erdgräber: Grabfeld 1, Gräber Nummer 1.25 bis 1.35. Aufhebung Urnengräber: Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.97 bis 5.98; Grabfeld 5, Gräber Nummer 5.106 bis 5.119. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden vorgenannte Gräber ab dem 1. September 2026 aufgehoben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Gräber bis 31. August 2026 selbstständig oder via Drittunternehmen zu räumen und die Grabsteine abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbleibenden Grabsteine und Bepflanzungen verfügen. Der Gemeinderat

Wandergruppe RAURICA

25. Juni. Wanderung: Von Zullwil-Bretzwil. Gruppe A : Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. S1 8.57. Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 4713, 079 643 6504. Treffpunkt für A+B Rest. Blume, Bretzwil. Gruppe B: Wandert nicht. Retour: Mit Bus 111 13.32, 14,02.