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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 18-2026

Öffnungszeiten der Verwaltung am
1. Mai

Der Gemeindebetrieb bleibt am Freitag, 1. Mai, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 4. Mai, ist die Verwaltung wieder ab 9 Uhr geöffnet. Pikettdienstnummer bei technischen Notfällen: 079 820 90 21. Pikettdienstnummer bei Todesfällen: Den Angehörigen steht es frei, ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl zu beauftragten. Der Gemeinderat und die Verwaltungsmitarbeitenden wünschen der Bevölkerung einen schönen und erholsamen Tag der Arbeit.

Teilzonenplanänderung Aurica – Ablauf Referendumsfrist

Die Gemeindeversammlung hat am 26. November 2025 wie folgt beschlossen: Teilzonenplanänderung Aurica im Gebiet Schützehölzli/Schofbaum (Koordinaten gemäss Landeskarte 623’193 / 265’537) in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurden die Beschlüsse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. November 2025 rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kan-tons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Beschädigung Basiliskenbrunnen beim Fähreplatz

Der gusseiserne Basiliskenbrunnen beim Fähreplatz ist irreparabel zerstört. Die Person, welche dafür verantwortlich ist, soll sich auf der Gemeindeverwaltung melden, bevor die Aufzeichnungen der Kamera ausgewertet ist und allenfalls Anzeige erstattet wird. Der Gemeinderat sucht eine Ersatzlösung für den alten Basiliskenbrunnen und bedauert diesen Verlust sehr. Der Gemeinderat

Kunststoffsammlung (inkl. Liebrüti)

Dienstag, 5. Mai. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle, Coop Junkholz.GAF

Wandergruppe RAURICA

7. Mai. Wanderung: Von Rünenberg nach Sissach(Lausen). Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. 8.27 Uhr. Wanderleitung: Koni Walser, Tel. 061 811 47 13, 079 643 65 04. Treffpunkt für A+B Rest. Wystübli, Sissach, Tel 061 971 13 55. Gruppe B: Nach Absprache. Retour: mit SBB 13.31,14.02.

Obligatorische Übungen 2026

Gemeinschafts-Schiesssportanlage
Rauschenbächlein

Die obligatorischen Schiessen 2026 Gewehr 300 m und Pistole 25 m finden statt: Donnerstag, 7. Mai, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Samstag, 15. August, 9.30 bis 11.30 Uhr 300m/25m; Donnerstag, 20. August, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Donnerstag, 27. August, 17.30 bis 19.30 Uhr 300m/25m; Montag, 31. August, 17.30 bis 19.30 Uhr nur 25m. Zur Erfüllung der Schiess­pflicht sind mitzunehmen: – Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten; – das Dienstbüchlein; – das Schiessbüchlein oder Militärischer Leistungsausweis; – ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein); – die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug; – der persönliche Gehörschutz. Bedingungen: Gewehr 300 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; Pistole 25 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden. Wir danken für den Besuch und stehen zur Unterstützung gerne zur Verfügung. Schiesssport Rauschenbächlein, Vorstand und Schützenmeister