Der Rahmengestaltungsplan «Aurica» konkretisiert die Vorgaben gemäss §9 BNO und stellt die Bebauung, Freiraumgestaltung und Erschliessung nach dem Entwicklungsrichtplan Aurica grundeigentumsverbindlich sicher. Er enthält Zielbild, Etappierung, Erschliessung und Gestaltungsrichtlinien. Parallel zur Eingabe der Planungsvorlage in die kantonale Vorprüfung wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und § 3 Baugesetz (BauG) durchgeführt. Die Planungsvorlage liegt vom Donnerstag, 6. März 2025 bis Freitag, 4. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, öffentlich auf und kann während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Eingaben zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Kaiseraugst, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Eingabeformulare bereit (digital auf der Webseite oder zum Mitnehmen bei der Abteilung Bau). Die Eingaben werden in der Folge vom Gemeinderat geprüft. Der Gemeinderat entscheidet über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Mitwirkungsverfahren Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung- und Kulturland Areal «Aurica»
In der Nutzungsplanung der Gemeinde Kaiseraugst sind in der Arbeitszone keine Eignungsgebiete für höhere Bauten festgelegt. Die Revision der Nutzungsplanung schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Entwicklungsrichtplans Aurica und umfasst für das Aurica Areal die maximale Gesamthöhe von 30 m, die Zulässigkeit von maximal drei Hochhäusern mit einer maximalen Gesamthöhe von 60m sowie die Aufhebung der Ausnützungsziffer für Dienstleistungsnutzungen. Parallel zur Eingabe der Planungsvorlage in die kantonale Vorprüfung wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und § 3 Baugesetz (BauG) durchgeführt. Die Planentwürfe mit den notwendigen Erläuterungen zur Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung und Bauzonenplan «Aurica» liegen vom Donnerstag, 6. März 2025 bis Freitag, 4. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, öffentlich auf und kann während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Eingaben zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Kaiseraugst, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Eingabeformulare bereit (digital auf der Webseite oder zum Mitnehmen bei der Abteilung Bau). Die Eingaben werden in der Folge vom Gemeinderat geprüft. Der Gemeinderat entscheidet über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Brennholzsteigerung 2025
Die diesjährige Brennholzsteigerung findet am Samstag, 15. März 2025, 14.00 Uhr, statt. Treffpunkt beim Waldeingang Roche. Nach einem Rundgang durch den Wald mit Versteigerung von 50 Ster Brennholz wird es eine Verpflegung angeboten. Es sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Kaiseraugst dazu eingeladen.
Krähenvergrämung
Die Gemeinde hat vom Kanton Aargau erneut eine Ausnahmebewilligung erhalten, Krähennester auch während der Schonzeit (bis zur eigentlichen Eiablage) im öffentlichen Raum zu entfernen. Die Zuständigkeit für die Liebrüti liegt nicht bei der Gemeinde, sondern bei den entsprechenden Verwaltungen. Der Werkhof wird die Nester mit Hilfe einer Hebebühne wöchentlich entfernen. Der Gemeinderat setzt damit sein 3-Säulenkonzept fort, damit die Lärmimmissionen durch die Krähen im Siedlungsgebiet reduziert werden.
Fähre Kaiseraugst-Herten – Saison 2025
Die Saison dauert vom 1. April bis 1. November 2025. Der Fahrplan der Überfahrten wie auch weitere Angebote – wie Apérofahrten, Fonduefahrten, Barbecuefahrten und vieles mehr – sind auf der Webseite der Gemeinde Kaiseraugst ersichtlich. www.kaiseraugst.ch > Portrait > Ortsbürgergemeinde > Fähre
Kunststoffsammlung (inkl. Liebrüti)
Dienstag, 11. März. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle, Coop Junkholz. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF
Papier-Sammlung
Mittwoch, 12. März. • Bereitstellung nördlich der Bahnlinie: Sammlung ausgeführt durch die Schule. Papier spätestens bis um 8 Uhr bereitstellen. Ansonsten muss das Papier persönlich zum Sammelcontainer gebracht werden; Standort Pausenplatz Schulhaus Dorf. GAF und Schulleitung; • Bereitstellung südlich der Bahnlinie: Papier, kein Karton, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Keine Papiertaschen und Kartonschachteln verwenden, diese werden stehen gelassen. Das Altpapier wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). Sammlung wird ausgeführt mit LKW unseres Entsorgungspartners, der Firma Saxer AG Pratteln. GAF • Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe Gebündeltes Papier wird kostenlos entsorgt. Es muss jedoch am Abfuhrtag zwischen 8 und 9 Uhr auf der Sammelstelle beim Dorfschulhaus abgegeben werden. GAF und Schulleitung
Karton-Sammlung
Freitag, 14. März. Karton, kein Papier, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Der Karton wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). Besten Dank! GAF
Natur- und Vogelschutzverein
Generalversammlung:
Am 19. März findet unsere 40. ordentliche Generalversammlung um 19.30 Uhr im Restaurant Bahnhöfli in Kaiseraugst statt. Der Präsident, die Kassiererin und ein Vorstandsmitglied mit technischen Aufgaben treten zurück. Erfreulicherweise stellen sich Personen zur Verfügung diese Vorstandsaufgaben zu übernehmen, und es wäre eine gute Gelegenheit die neuen Vorstandsmitglieder an der GV näher kennenzulernen. Der NVVK feiert in diesem Jahr sein 40. Jubiläum und im Anschluss an die GV wird in einer Bildpräsentation auf das Vereinsleben der letzten Jahrzehnte zurückgeblickt. Der Vorstand lädt dazu herzlich ein und freut sich, wenn möglichst viele Mitglieder und auch interessierte Nichtmitglieder dieses Angebot nutzen. Kontaktdaten und Vereinsinformationen finden Sie unter: www.nvv-kaiseraugst.ch
Wandergruppe RAURICA
Datum: 13. März. Wanderung: Von Liesberg-Soyhieres-Riederwald. Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. S1 ab 8.57; Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 47 13 / 079 643 65 04; Treffpunkt für A+B Rest. Le Yacht Soyhieres Tel. 032 422 16 77; Gruppe B: Nach Absprache; Retour: Mit Bus 118 14.29, 15.57, 16.57
75 Jahre FDP Kaiseraugst
Happy Birthday FDP Kaiseraugst! 75 Jahre, jung geblieben und kein bisschen leise! Dieses Jubiläum feiern wir am Samstag, 22. März ab 17 Uhr im Violahof. Roland Rickenbacher und sein Team werden uns kulinarisch verwöhnen, die Musikschule Unteres Fricktal wird für den festlichen Rahmen sorgen und von Mauro Lessa werden wir verzaubert. Anmeldeschluss: 9. März. Weitere Informationen erhalten sie bei Rolf Baumgartner, Tel 061 811 20 34, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.