Die Baugesuche liegen vom 19. Februar 2026 bis und mit 20. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter werden die Gesuche mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und stehen so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Urnenwandräumung und Aufhebung Kindergräber Friedhof Kaiseraugst
Aufhebung der Urnenwand Gräber Nummer 11.1 bis 11.58 (Zeitraum 1991 bis 1997). Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden vorgenannte Gräber per 1. April 2026 aufgehoben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Urnenwand bis 31. März 2026 selbstständig oder via Drittunternehmen von Andenken zu räumen. Aufhebung der Kindergräber Nummer 8.1 bis 8.6 per 1. Mai 2026. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Kindergräber bis 30. April 2026 selbstständig oder via Drittunternehmen von Andenken zu räumen. Nach Ablauf dieser Fristen wird die Gemeinde über die noch verbleibenden Gegenstände und Bepflanzungen verfügen. Am Sonntag, 8. März 2026, 17.00 Uhr, findet eine ökumenische Feier auf dem Friedhof Kaiseraugst in der Abdankungshalle zur Aufhebung der vorgenannten Gräber statt. Zu diesem Abschiednehmen sind Interessierte herzlich eingeladen.
Sanierung Rohrweg (Fussweg)
Ab Montag, 23. Februar, bis Freitag, 6. März 2026, wird der Belag des Rohrwegs (Fussweg) saniert. Die Arbeiten umfassen das Aufbringen einer neuen natürlichen Verschleissschicht (Mergel) und das Sicherstellen der oberflächlichen seitlichen Entwässerung. Während der Sanierung wird der Rohrweg gesperrt, eine Umleitung ist signalisiert. Die Abteilung Dienste dankt für das Verständnis. Der Gemeinderat