Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 / Ergebnis des 1. Wahlgangs vom 9. Februar 2025
Resultate sind auf der Webseite der Gemeinde abgebildet (www.kaiseraugst.ch). Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
2. Wahlgang am Sonntag, 6. April 2025 für die Ersatzwahl von einem Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022 – 2025
Gemeindepräsidentin Françoise Moser-Aigeldinger hat nach 14-jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinderat Kaiseraugst ihren Rücktritt bekanntgegeben. Im ersten Wahlgang vom 9. Februar 2025 erreichte kein Kandidat das absolute Mehr, weshalb es zu einem zweiten Wahlgang kommt. Dieser findet am Sonntag, 6. April 2025 statt.
Anmeldeverfahren
Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen demnach bis Mittwoch, 19. Februar 2025, bis spätestens 12 Uhr, bei der Abteilung Einwohnerdienste eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Das erforderliche Formular kann bei den Einwohnerdiensten bezogen werden. Im zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr.
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Kaiseraugst ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Herr Önder Acer, Jg. 1988, männlich, Türkei, Fliederweg 23; • Frau Vanessa Paar, Jg. 2010, weiblich, Österreich, Römerweg 28; • Frau Leonie Paar, Jg. 2012, weiblich, Österreich, Römerweg 28; • Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingabe kann sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Der Gemeinderat
Baugesuch
Baugesuch Nr. 2025-0004
Gesuchsteller/in: Ortsbürgergemeinde, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Projektverfasser/in: Gruner AG, Zweigniederlassung Oberwil, Mühlegasse 10, 4104 Oberwil; Grundeigentümer/in: Ortsbürgergemeinde, Dorfstrasse 17, 4303 Kaiseraugst; Baurechtnehmer/in: Basler Segelclub, Hollenweg 51, 4153 Reinach; Projekt: Sanierung Uferböschung Segelclub Kaiseraugst; Lage: Uferböschung; Parzelle: 899; Baurecht: BR1492; Zusatzbewilligungen: Archäologie Departement Bau, Verkehr und Umwelt; Ausnahmegesuch: keine; Das Baugesuch liegt vom 13. Februar 2025 bis und mit 14. März 2025 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik «Im Fokus» digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht bereit. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Wandergruppe RAURICA
Datum: 20. Februar; Wanderung: Von Münchenstein nach Dornach; Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. S1 9.27; Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 47 13 / 079 643 65 04; Treffpunkt für A+B Rest. La Pergola Dornach Tel. 061 701 54 28; Gruppe B: Nach Absprache; Retour: Mit Tram10 13.19, S3 13.41