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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 03-2026

MMN/Breitband Signalunterbrechungen

Damit das Multimedianetz der Gemeinde (GGA Pratteln) eine höhere Leistungsfähigkeit erhält, werden zwischen Montag, 5. Januar 2026, und Freitag, 27. Februar 2026, Modernisierungsarbeiten ausgeführt. Daher sind während dieser Zeit pro Liegenschaft maximal drei 10- bis 15-minütige Signalunterbrechungen für Breitbandkunden werktags zwischen 7.30 Uhr und 17.00 Uhr unumgänglich. Telefonie, Internet und Fernsehen für Kunden mit Breitbandabos sind während den Signalunterbrechungen nicht möglich.

Sanierungsarbeiten Kindergarten
Violaweg

Die Sanierungsarbeiten am Kindergarten Violaweg 75 beginnen ab der KW 3/2026 und sollen bis Ende August 2026 abgeschlossen sein. Ziel ist es, den Kindergarten zum Schulbeginn 2026/2027 zur Verfügung zu stellen. Während dieser Zeit werden Teilflächen bzw. Parkplätze entlang des Violawegs als Park- bzw. Installationsflächen genutzt und entsprechend signalisiert.

Rechtskraft der Beschlüsse der
Einwohnergemeindeversammlung

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2025 sind in Rechtskraft erwachsen.

Feuerwerk zum Jahreswechsel –
Haltung des Gemeinderates

Zum Jahreswechsel durfte erfreulicherweise festgestellt werden, dass das Abbrennen aus­serhalb der erlaubten Zeiten massiv zurückgegangen ist. Auch die Hinterlassenschaften betreffend liegen gelassenem Abfall waren geringer als auch schon. Dafür bedankt sich der Gemeinderat. Leider führten wiederholt durchgeführte Feuerwerke und Böller zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Besonders problematisch war, dass sehr nahe bei Wohnhäusern mit sehr laut knallenden Böllern hantiert wurde. Jedes Verständnis fehlt bei Feuer­werk, welches in Abfalleimern oder in Tiefgaragen abgebrannt wurde und zu Beschädigungen führte. Diese Tatsachen stehen im Widerspruch zu den Erwartungen an ein respektvolles und achtsames Miteinander in der Gemeinde. Gemäss Polizeireglement § 12 Abs. 1 ist das Abbrennen von Feuerwerk nur in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet und dies nur unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften. Diese Regelung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und dem Wohl der Mitbürgerinnen und -bürger sowie der Tiere. In den Tagen nach den Feierlichkeiten mussten Mitarbeitende des Werkhofs auf dem Gemeindegebiet die Hinterlassenschaften der Feuerwerke beseitigen. Diese Vorkommnisse haben vereinzelt die Forderung nach strengeren Regelungen und Verboten zur Folge gehabt. Der Gemeinderat hat die Anliegen aus der Bevölkerung zur Kenntnis genommen und wird weiterhin im Hinblick auf künftige Vorgehensweisen mögliche Massnahmen prüfen. Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner zu finden und eine Lösung zu erarbeiten, die den Anforderungen an Sicherheit, Umwelt, Rücksichtnahme und Ordnung gerecht wird. Mit hohen Erwartungen verfolgt der Gemeinderat auch die politische Diskussion im Parlament betreffend Verbot von lautem Feuerwerk. Insbesondere bedankt sich der Gemeinderat bei den Einwohnerinnen und Einwohnern, welche die Haltung und Vorgehensweise des Rates mittragen. Der Gemeinderat

Amtliche Vermessung:
Gebäudenachführung

Als Nachführungsgeometer ist Koch+Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde, dem kantonalen Vermessungsamt und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den nächsten Wochen wird eine Messequipe die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vor Ort vermessen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es nicht möglich, jede Grundeigentümerin einzeln zu orientieren und individuell Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden

Wandergruppe RAURICA

Datum: 22. Januar. Wanderung: Duggingen–Dornach–Müchenstein. Gruppe A: Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. Bus 83 9 Uhr; Wanderleitung: Koni Walser, Tel. 061 811 4713, 079 643 6504. Treffpunkt für A+B: Rest. La Pergola, Dornach, Tel. 061 701 54 28. Gruppe B: Nach Absprache. Retour: Mit Tram od. S3.