Steuerabschluss 2021 der Gemeinde Herznach
Der gesamte Steuerertrag 2021 von CHF 4.49 Mio. liegt um 1.5 % über dem budgetierten Wert von CHF 4.43 Mio. Im ausserordentlichen Steuerjahr 2020 wurden Steuern von rund CHF 5.27. Mio. eingenommen. Die Mehreinnahmen gegenüber dem Budget betragen rund CHF 65‘000. CHF 4.25 Mio. der gesamten Steuereinnahmen 2021 umfassen die Gemeindesteuern der natürlichen Personen (Budget 2021: CHF 4.19 Mio., Erfolgsrechnung 2020: rund CHF 4.91 Mio.). Einmalige Nachträge führten im Rechnungsjahr 2020 zu einem ausserordentlich hohen Steuerertrag. Deshalb lässt sich das aktuelle Jahr nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichen. Der Ertrag aus provisorischen Steuerrechnungen 2021 ist leicht rückläufig. Das ist auf einzelne Wegzüge sowie einen punktuellen Rückgang infolge der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Dank konstantem Bevölkerungswachstum und die über einige Jahre anhaltende gute Steuerkraft wird zum heutigen Zeitpunkt damit gerechnet, dass der Wert des Budgets 2022 erreicht wird und sich damit leicht über dem Niveau der Rechnung 2021 bewegen wird. Die Auswirkungen der Pandemie lassen sich zum heutigen Zeitpunkt schwierig abschätzen. Die Einnahmen aus Quellen- und Aktiensteuern entsprechen praktisch dem Budget. Diese Steuern können in den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe erwartet werden. Die Sondersteuern (Nach- und Strafsteuern, Grundstückgewinnsteuern und Erbschafts- und Schenkungssteuern) sind abhängig von Steuerverfahren, Erbschaftsfällen und Liegenschaftsverkäufen. Die Steuerausfälle sind mit rund CHF 82‘000 höher als in den Vorjahren (Budget 2021: CHF 20‘000, Erfolgsrechnung 2020: CHF 28‘000). Das ist auf Einzelfälle zurückzuführen. Es mussten Forderungen über mehrere Steuerjahre in wesentlicher Höhe abgeschrieben werden. Es ist davon auszugehen, dass 2022 wieder einen besseren Wert erzielt werden kann. Im Jahr 2021 müssen damit rund 2.0 % der Steuereinnahmen abgeschrieben werden. Das straffe Inkasso wird unverändert weitergeführt, so dass sich die Verluste künftig in Grenzen halten dürften. Dank der aktiven Verlustscheinbewirtschaftung konnten im vergangenen Jahr CHF 2‘500 bereits abgeschriebener Steuern eingetrieben werden. Die Steuerausstände per Ende Jahr im Verhältnis zum Steuerertrag weisen einen sehr guten Wert aus und sind gegenüber dem Vorjahr leicht zurück gegangen. Im Vergleich mit umliegenden Gemeinden und dem Kantonsmittel sind die Ausstände als überdurchschnittlich tief.
Baubewilligungen
• Gesuchsteller: Berti Erismann, Türleweg 5, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Hasler Holz & Bau GmbH, Ueken; Bauvorhaben: Carport 3-seitig geschlossen
Ort: Türleweg 5, Parz. Nr. 101/102; vereinfachtes Verfahren, keine Einwendungen • Gesuchsteller: Beni Group GmbH, Arben Buzhala, Grossmattstrasse 20, 4334 Sisseln; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Bau-Con AG, Remo Kägi, 4314 Zeinigen; Bauvorhaben: Teilabbruch Aus- und Umbau bestehender Liegenschaft; Ort: Hauptstrasse 59, Parz. 375; Ordentliches Verfahren
Baugesuch
Gesuchsteller: Peter Strebel, Herznach; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: René Loepfe, Effingen; Bauvorhaben: Anbau Tiefgarage mit Werkstatt; Ort: Uekerstrasse 29, Parz. Nr. 919; Öffentliche Auflage: 11.02. – 14.03.2022; Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5027 Herznach, zu richten.
Wahlen Rest Amtsperiode 2022/2025
Wegen der Fusion der Gemeinden Herznach und Ueken sind die Gemeindebehörden (Gemeinderat, Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler) für die neue Gemeinde Herznach-Ueken 2022 zu wählen. Die Amtsdauer der neu zu wählenden Personen wird vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 dauern. Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang auf den Sonntag, 15.05.2022, festgesetzt. Gemäss Fusionsvertrag ist der Gemeinderat von Herznach-Ueken im ersten Wahlgang in zwei Wahlkreisen zu wählen. Zwei Sitze werden durch Personen aus dem Ortsteil Ueken und drei Sitze mit Personen aus dem Ortsteil Herznach zu besetzen sein. Die oder der neue Gemeindepräsident/in bzw. die oder der neue Vizepräsident/in, die Mitglieder der Finanzkommission, der Steuerkommission sowie des Wahlbüros (Stimmenzähler) werden ohne Bildung von Wahlkreisen gewählt. Die Aufteilung auf zwei Wahlkreise für die Gemeinderatswahlen ist einmalig. Gestützt auf den Fusionsvertrag sind am 15.05.2022 folgende Behörden zu wählen: • fünf Mitglieder des Gemeinderates (3 Mitglieder aus Herznach und 2 Mitglieder aus Ueken); • Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in (aus der Mitte des Gemeinderates, erster Wahlgang am 25.09.2022); • drei Mitglieder der Finanzkommission; • drei Mitglieder der Steuerkommission; • ein Ersatzmitglied der Steuerkommission; • zwei Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler); • zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.
Wahlvorschläge Gemeinderat
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01.04.2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Einwohner aus Herznach können 3 Gemeinderatsmitglieder aus Herznach wählen. Einwohner aus Ueken können 2 Gemeinderatsmitglieder aus Ueken wählen. Die Gemeindeverwaltung stellt die Formulare gerne zur Verfügung. Sie können auch auf den Websites der Gemeinden heruntergeladen werden.
Wahlvorschläge übrige Kommissionen
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus der Gemeinde Herznach oder Ueken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01.04.2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Es können sämtliche Kommissionsmitglieder von Einwohner aus Herznach und/oder Ueken gewählt werden. Die Gemeindeverwaltung stellt die Formulare gerne zur Verfügung. Sie können auch auf den Websites der Gemeinden heruntergeladen werden.
Gemeinderatswahlen
Im ersten Wahlgang kann jede in den Gemeinden wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt. Der Gemeindepräsident und der Vizepräsident werden am 25.09.2022 gewählt.
Stille Wahlen (ohne Gemeinderat)
Werden weniger oder gleichviel wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als «in stiller Wahl» gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Provisorische Steuerrechnung 2022
Im Februar erhalten Sie die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlenden Steuern für das Jahr 2022. Diese wird aufgrund der Zahlen vom Vorjahr erstellt. Die provisorische Rechnung ist bis zum 31. Oktober 2022 zu bezahlen. Falls Ihr Einkommen bzw. Vermögen vom Vorjahr abweicht, können Sie dies jederzeit mit Hilfe des provisorischen Hilfsblatts melden. Das Hilfsblatt ist auf der Website des Kantonalen Steueramts Aargau zu finden. Wir bitten darum, das ausgefüllte Hilfsblatt an das Steueramt Herznach-Ueken zu senden.
Abgeordnetenversammlung Fricktal Regio Planungsverband
Die konstituierende Abgeordnetenversammlung 2022 des Planungsverbandes Fricktal Regio findet am 9. März, 19 Uhr, in der Aula des Oberstufenschulhauses Ebnet in Frick statt. Traktanden: 1. Begrüssung, 2. Grusswort von Gunthard Niederbäumer, Vizeammann Frick, 3. Feststellen der Präsenz, 4. Wahl der Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen und Wahl eines Tagespräsidenten/einer Tagespräsidentin, 5. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 10. November 2021 in Kaisten, 6. Rückblick Legislatur 2018-2021, 7. Festlegung der Anzahl Vorstandsmitglieder für die Amtsperiode 22/25, 8. Wahlen, 9. Anträge aus den Gemeinden, 10. Verabschiedungen, 11. Verschiedenes – Abschluss: Apéro im Freien, offeriert von der Gemeinde Frick. – Dem Planungsverband Fricktal Regio gehören folgende Gemeinden an: Böztal, Eiken, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Hellikon, Herznach, Kaiseraugst, Kaisten, Laufenburg, Leibstadt, Magden, Mettauertal, Möhlin, Mumpf, Münchwilen, Oberhof, Obermumpf, Oeschgen, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Schwaderloch, Sisseln, Stein, Ueken, Wallbach, Wegenstetten, Wittnau, Wölflinswil, Zeihen, Zeiningen, Zuzgen. – Die Versammlung ist öffentlich. Die Versammlungsunterlagen können auf allen Gemeindekanzleien der Mitgliedsgemeinden eingesehen werden und sind ferner auf www.fricktal.ch/regionalplanung zum Herunterladen abgelegt.
Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln:
Öffnungszeiten während der Sportferien: Die Bibliothek ist auch während der Schulferien vom12. bis 27. Februar 2022 geöffnet. Ausnahme: am Dienstag geschlossen! Das Bibliotheksteam www.bibliothek-eiken.ch