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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 6-2022

 

Steuerabschluss 2021 der Gemeinde Ueken
Ueken notiert positive Zahlen für den Steuerabschluss 2021, wofür vorwiegend die Sondersteuern und insbesondere die Grundstückgewinnsteuern ausschlaggebend sind. Bei einem unveränderten Steuerfuss von 125 % beziffert sich der allgemeine Steuerertrag gesamthaft auf rund CHF 2.334 Mio. und präsentiert sich um 12.5 % höher als im Vorjahr (CHF 2.074 Mio.). Tendenziell war aufgrund der Corona-Krise mit Steuereinbussen zu rechnen. Trotz einem doppelt so hohen Bevölkerungszuwachs von 5.5 % wird das Budgetsoll für das laufende Jahr lediglich um nur 0.5 % übertroffen. Der Steuerertrag pro Einwohner verharrt auf unverändertem Niveau von rund CHF 2‘420. Die Nachträge aus Vorjahren fallen im Vergleich zum Budget um 19.7 % geringer aus. Hingegen weisen die Aktien- und Quellensteuern nach mageren Jahren Mehrerträge von rund CHF 19'000 und CHF 25'000 auf. Die Steuerausfälle von rund CH 11'000 halten sich im Budgetrahmen. In gleicher Höhe bewegen sich die Steuereingänge aus früher abgeschriebenen Steuerforderungen, ein ansehnlicher Erfolg Dank der aktiven Verlustscheinbewirtung. Obwohl das Inkasso restriktiv betrieben wird, konnte der Steuerausstand im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 2.4 % reduziert werden. Er liegt immer noch über dem kantonalen Durchschnitt. Dies ist u.a. auf einzelne Steuerschuldner zurückzuführen, die aus Vorjahren hohe und teilweise bestrittene Steuerschulden aufweisen, die jedoch einzeln wertberichtigt wurden. Rund 50 % aller offenen Forderungen betreffen provisorische Rechnungen des laufenden Jahres (Vorjahr 55 %). Die intensiven Inkassohandlungen sowie die vor drei Jahren eingeführten Mahngebühren entfalteten nicht ganz die erhoffte Wirkung.

Baugesuch
Gesuchsteller: Martin und Sandra Zubler, Ueken; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Wetzel Gartenbau AG, Birmenstorf; Bauvorhaben: Neubau Pool; Ort: Alemannenweg 6, Parz. Nr. 872
Öffentliche Auflage: 11.02. – 14.03.2022
Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5028 Ueken, zu richten.

Wahlen Rest Amtsperiode 2022/2025
Wegen der Fusion der Gemeinden Herznach und Ueken sind die Gemeindebehörden (Gemeinderat, Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler) für die neue Gemeinde Herznach-Ueken 2022 zu wählen. Die Amtsdauer der neu zu wählenden Personen wird vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 dauern. Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang auf den Sonntag, 15.05.2022, festgesetzt. Gemäss Fusionsvertrag ist der Gemeinderat von Herznach-Ueken im ersten Wahlgang in zwei Wahlkreisen zu wählen. Zwei Sitze werden durch Personen aus dem Ortsteil Ueken und drei Sitze mit Personen aus dem Ortsteil Herznach zu besetzen sein. Die oder der neue Gemeindepräsident/in bzw. die oder der neue Vizepräsident/in, die Mitglieder der Finanzkommission, der Steuerkommission sowie des Wahlbüros (Stimmenzähler) werden ohne Bildung von Wahlkreisen gewählt. Die Aufteilung auf zwei Wahlkreise für die Gemeinderatswahlen ist einmalig. Gestützt auf den Fusionsvertrag sind am 15.05.2022 folgende Behörden zu wählen: • fünf Mitglieder des Gemeinderates (3 Mitglieder aus Herznach und 2 Mitglieder aus Ueken); • Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in (aus der Mitte des Gemeinderates, erster Wahlgang am 25.09.2022); • drei Mitglieder der Finanzkommission; • drei Mitglieder der Steuerkommission; • ein Ersatzmitglied der Steuerkommission; • zwei Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler); • zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.

Wahlvorschläge Gemeinderat
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01.04.2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Einwohner aus Herznach können 3 Gemeinderatsmitglieder aus Herznach wählen. Einwohner aus Ueken können 2 Gemeinderatsmitglieder aus Ueken wählen. Die Gemeindeverwaltung stellt die Formulare gerne zur Verfügung. Sie können auch auf den Websites der Gemeinden heruntergeladen werden.

Wahlvorschläge übrige Kommissionen
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus der Gemeinde Herznach oder Ueken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01.04.2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Es können sämtliche Kommissionsmitglieder von Einwohner aus Herznach und/oder Ueken gewählt werden. Die Gemeindeverwaltung stellt die Formulare gerne zur Verfügung. Sie können auch auf den Websites der Gemeinden heruntergeladen werden.

Gemeinderatswahlen
Im ersten Wahlgang kann jede in den Gemeinden wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt. Der Gemeindepräsident und der Vizepräsident werden am 25.09.2022 gewählt.

Stille Wahlen (ohne Gemeinderat)
Werden weniger oder gleichviel wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als «in stiller Wahl» gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Provisorische Steuerrechnung 2022
Im Februar erhalten Sie die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlenden Steuern für das Jahr 2022. Diese wird aufgrund der Zahlen vom Vorjahr erstellt. Die provisorische Rechnung ist bis zum 31. Oktober 2022 zu bezahlen. Falls Ihr Einkommen bzw. Vermögen vom Vorjahr abweicht, können Sie dies jederzeit mit Hilfe des provisorischen Hilfsblatts melden. Das Hilfsblatt ist auf der Website des Kantonalen Steueramts Aargau zu finden. Wir bitten darum, das ausgefüllte Hilfsblatt an das Steueramt Herznach-Ueken zu senden.

Abgeordnetenversammlung Fricktal Regio Planungsverband
Die konstituierende Abgeordnetenversammlung 2022 des Planungsverbandes Fricktal Regio findet am 9. März, 19 Uhr, in der Aula des Oberstufenschulhauses Ebnet in Frick statt. Traktanden: 1. Begrüssung, 2. Grusswort von Gunthard Niederbäumer, Vizeammann Frick, 3. Feststellen der Präsenz, 4. Wahl der Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen und Wahl eines Tagespräsidenten/einer Tagespräsidentin, 5. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 10. November 2021 in Kaisten, 6. Rückblick Legislatur 2018-2021, 7. Festlegung der Anzahl Vorstandsmitglieder für die Amtsperiode 22/25, 8. Wahlen, 9. Anträge aus den Gemeinden, 10. Verabschiedungen, 11. Verschiedenes – Abschluss: Apéro im Freien, offeriert von der Gemeinde Frick. – Dem Planungsverband Fricktal Regio gehören folgende Gemeinden an: Böztal, Eiken, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Hellikon, Herznach, Kaiseraugst, Kaisten, Laufenburg, Leibstadt, Magden, Mettauertal, Möhlin, Mumpf, Münchwilen, Oberhof, Obermumpf, Oeschgen, Olsberg, Rheinfelden, Schupfart, Schwaderloch, Sisseln, Stein, Ueken, Wallbach, Wegenstetten, Wittnau, Wölflinswil, Zeihen, Zeiningen, Zuzgen. – Die Versammlung ist öffentlich. Die Versammlungsunterlagen können auf allen Gemeindekanzleien der Mitgliedsgemeinden eingesehen werden und sind ferner auf www.fricktal.ch/regionalplanung zum Herunterladen abgelegt.

Bibliothek Eiken-Münchwilen-Sisseln:
Öffnungszeiten während der Sportferien: Die Bibliothek ist auch während der Schulferien vom12. bis 27. Februar 2022 geöffnet. Ausnahme: am Dienstag geschlossen! Das Bibliotheksteam www.bibliothek-eiken.ch