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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 49-2025

Öffnungszeiten Mariä Empfängnis

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 8. Dezember 2025 den ganzen Tag geschlossen. Am 9. Dezember 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.

Kehrichtabfuhr Ueken 08.12.2025

Wir möchten Sie informieren, dass sich die Kehrichtabfuhr im Ortsteil Ueken aufgrund des Feiertages Mariä Empfängnis Montag, 08.12.2025 verschiebt. Der Ersatztermin ist Dienstag, 09.12.2025, Bitte den Abfall ab 07:00 Uhr bereitstellen.

Kehrichtabfuhr Herznach 08.12.2025

Wir möchten Sie informieren, dass sich die Kehrichtabfuhr im Ortsteil Herznach und den Kornberghöfen aufgrund des Feiertages Mariä Empfängnis Montag, 08.12.2025 verschiebt. Der Ersatztermin ist Mittwoch, 10.12.2025, Bitte den Abfall ab 07:00 Uhr bereitstellen.

Weihnachtsbaumabgabe

Die diesjährige Weihnachtsbaumabgabe findet am 13. Dezember 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr auf dem Schulareal Herznach und beim Werkhof Ueken statt. Die Ortsbürgergemeinde offeriert einen Glühwein. In der Kultur Kreuzmatt, Wölflinswil, können am Samstag, 13. Dezember 2025 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und am Samstag, 20. Dezember 2025 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr kostenpflichtig Weihnachtsbäume (Nordmannstannen) auch selbst geschnitten werden. Spezielle Wünsche lassen sich zudem mit dem Förster, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., vereinbaren.

Beschlüsse Ortsbürgergemeindeversammlung 27. November 2025

Die Ortsbürgergemeindeversammlung (OBGV) der Gemeinde Herznach-Ueken vom 27. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst. • Genehmigung des Protokolls der OBGV vom 26. Juni 2025; • Genehmigung des Budgets der Ortsbürgergemeinde 2026; • Genehmigung der Kreditabrechnung Vita-Parcours und Waldlehrpfad

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung 27. November 2025

Die Einwohnergemeindeversammlung (EGV) der Gemeinde Herznach-Ueken vom 27. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst. • Genehmigung des Protokolls der EGV vom 12. Juni 2025; • Genehmigung des Budget 2026 der Einwohnergemeinde; • Genehmigung der Kreditabrechnung Umsetzung Fusion Herznach-Ueken; • Genehmigung des Verpflichtungskredites Bachdurchlass Moosebächli CHF 270’000.00; • Genehmigung des Verpflichtungskredites flächendeckende Einführung Tempo 30 CHF 90’000.00 ohne die vom Gemeinderat angedachte Begegnungszone; • Genehmigung AEW – Erneuerung Konzessionsvertrag und öffentliche Beleuchtung; • Zusicherung Gemeindebürgerrecht Aquilano Luca; • Zusicherung Gemeindebürgerrecht Froom Maria und Aaron; • Genehmigung der Anpassung des Entschädigungsreglements; Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung, eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Als amtliche Veröffentlichung gilt die Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt (Neue Fricktaler Zeitung). Die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen unterstehen dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten während der Referendumsfrist vom 05.12.2025 bis 05.01.2026 ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung wird empfohlen, die Formulierung des Referendumsbegehrens durch die Gemeindekanzlei prüfen zu lassen. Die Einbürgerungsentscheide unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.