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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 46-2021

 

Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Verfügende Behörde: Gemeinderat Ueken; Name der Strasse: Dorfstrasse; Art der Verkehrsbeschränkung: Allgemeines Parkverbot (Art. 30 Signalisationsverordnung) für einen Teil der Dorfstrasse (Parz. Nr. 705); genaue Ortslage gemäss separatem Plan. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Der Entscheid des Gemeinderates samt Plan mit dem Bereich der verfügten Verkehrsbeschränkung liegt während der Einsprachefrist (19.11. bis 20.12.2021) zur Einsichtnahme auf. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Baugesuch
Gesuchsteller: Fehr & Engeli Ueken AG, Ueken; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: ASAP Müller, Herznach; Bauvorhaben: Neubau Oekonomie; Ort: Unterhagel, Parz. Nr. 276; Öffentliche Auflage: 19.11. – 20.12.2021. Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5028 Ueken, zu richten.

Samichlaus
Siehe unter Herznach.