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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 45-2024

Gemeindeversammlung Traktanden

Der Gemeinderat freut sich, zur kommenden Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 einladen zu dürfen. Alle Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Einwohnergemeindeversammlung um 19.30 Uhr teilzunehmen. Die stimmberechtigten Ortsbürger/-innen sind eingeladen, die Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.00 Uhr zu besuchen.

Traktanden ­Ortsbürgergemeindeversammlung

1. Genehmigung Protokoll OBGV vom 27.06.2024; 2. Budget 2025 Ortsbürgergemeinde; 3. Diverses, Umfrage;

Traktanden ­Einwohnergemeindeversammlung

1. Genehmigung Protokoll EWGV 20.06.2024; 2. Budget 2025; 3. Kreditabrechnung Sonnhaldenstrasse Herznach; 4. Verpflichtungskredit Elektra Ueken, Neubau TS Unterueken; 5. Verpflichtungskredit Elektra Ueken, Einführung und Betrieb Smart Metering; 6. Verpflichtungskredit Erneuerung Elektronische Trefferanzeige Schiessanlage Felsen; 7. Diverse, Umfrage; Die ausführlichen Unterlagen zu den Traktanden liegen auf der Gemeindekanzlei vom Donnerstag, 7. November bis Donnerstag, 21. November 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf. Die wichtigsten Akten werden auch auf der Webseite (herznach-ueken.ch) veröffentlicht. Auf Wunsch werden die Unterlagen oder Auszüge davon gerne zugestellt.

Baugesuch

Gesuchsteller: Fadil + Fatmir Salihi, Herznach; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Gesuchsteller; Bauvorhaben: Balkonverglasung; Ort: Hauptstrasse 59, Herznach, Parz. Nr. 375; Öffentliche Auflage: 08.11. – 09.12.2024; Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Herznach-Ueken, 5027 Herznach, zu richten.

Beschluss-Publikation ­Abwasserverband Sisslebach

Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Sitzung vom 30.10.2024 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: • Genehmigung Budget 2025; Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick

Sternsingen

Das Organisationsteam Sternsingen Herznach-Ueken sucht dringend nach weiteren Kindern der 4.-6. Klasse der Schulen Herznach-Ueken, die an der diesjährigen Aktion teilnehmen wollen. Bei Interesse, offenen Fragen oder für eine Anmeldung bitte an Melanie Merki (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Natel 078/865 84 84 (Whatsapp))wenden. Anmeldefrist ist der 10. November. Das Organisationsteam freut sich riesig über weitere SternsingerInnen!

Seniorentreff Herznach-Ueken

Dienstag, 12. November, 14 – 16.30 Uhr. Pfarreisaal Herznach – «Gute Nacht!» Wann haben Sie, liebe Seniorin, lieber Senior, zum letzten Mal so richtig gut geschlafen? Zum Beginn der Winterzeit machen wir uns Gedanken über die dunklen Stunden des Tages. Herzlich willkommen!