Ergänzungswahl Mitglied Behörde zweiter Wahlgang, Nachmeldefrist
Innert der Anmeldefrist bis am 06.10.2021 wurde für die Ergänzungswahl vom 28.11.2021 für ein Mitglied des Gemeinderates Ueken niemand für die Ergänzungswahl für die Amtsperiode 2022/2025 angemeldet. Gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt. Bis am Dienstag, 19.10.2021, 12.00 Uhr, können weitere wahlfähige Personen gemeldet werden. Eine Anmeldung muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Wird die Anmeldung termingerecht in einem der beiden Briefkasten (Gemeindehäuser Ueken oder Herznach), gilt sie als rechtzeitig eingereicht. Die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken gibt die nötigen Formulare gerne ab. Diese können auch auf der Website der Gemeinde Ueken heruntergeladen werden. Im zweiten Wahlgang können ge-mäss § 32 Abs. 1 GPR nur fristgerecht und gültig angemeldete Personen gültige Stimmen erhalten.
Samariter Staffeleggtal – Monatsübung
Siehe unter Densbüren.