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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2021

 

Rechtskraft Beschlüsse Gemeindeversammlung Ueken vom 13.08.2021
Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen der Gemeinde Herznach vom 13.08.2021 wurden am 19.08.2021 publiziert und sind am 21.09.2021 rechtskräftig geworden. Niemand hat das Referendum ergriffen. Der Beschluss über den Fusionsvertrag unterstand dem obligatorischen Referendum.

Kommunale Abstimmung über Fusionsvertrag mit der Gemeinde Herznach
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Ueken haben im Rahmen einer obligatorischen Referendumsabstimmung mit 241 zu 53 Stimmen dem Fusionsvertrag mit der Gemeinde Herznach, welcher bereits von der Gemeindeversammlung vom 13.08.2021 genehmigt wurde, zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 46.0 %. Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.

Gesamterneuerungswahlen Ueken
In den Gemeinderat Ueken wurden gewählt: Lenzke, Karlheinz (bisher, 161 Stimmen); Ries, Max (bisher, 157 Stimmen); Schmid, Robert (bisher, 184 Stimmen); Frey, Doris (bisher, 176 Stimmen); absolutes Mehr: 77. Als Vizeammann wurde gewählt: Lenzke, Karlheinz (bisher, 143 Stimmen); absolutes Mehr: 88. Als Gemeindeammann wurde gewählt: Schmid, Robert (bisher, 173 Stimmen); absolutes Mehr: 97. Ein Sitz bleibt vorerst vakant. • Bereits in stillen Wahlen sind die Finanzkommission, Steuerkommission sowie das Wahlbüro bzw. die Stimmenzähler gewählt worden. Die Amtsdauer der heute bzw. in stiller Wahl gewählten Personen beginnt am 1. Januar 2022 und endet vorzeitig am 31. Dezember 2022. Nächstes Jahr finden Gesamterneuerungswahlen für die fusionierte Gemeinde Herznach-Ueken statt. Die dann Gewählten werden ab 1. Januar 2023 für die restlichen drei Jahre der Amtsperiode 2022-2025 im Amt sein. Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.

Ergänzungswahl Mitglied Gemeinderat Ueken zweiter Wahlgang, Anmeldung
Im ersten Wahlgang vom 26.09.2021 ist ein Sitz im Gemeinderat Ueken vakant geblieben. Somit ist gemäss § 31 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ein zweiter Wahlgang für ein Mitglied des Gemeinderates Ueken für die Amtsperiode 2022/2025 durchzuführen. Dieser findet am 28.11.2021 statt. Gemäss § 32 Abs. 1 GPR können wahlfähige Personen innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge, welche von mindestens 10 Stimmberechtigen zu unterzeichnen sind, müssen bis am Mittwoch, 06.10.2021, 12.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken abgegeben werden. Wird die Anmeldung termingerecht in einem der beiden Briefkasten (Gemeindehäuser Ueken oder Herznach), gilt sie als rechtzeitig eingereicht. Die notwendigen Formulare gibt die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken gerne ab. Sie können auch auf der Website der Gemeinde Ueken heruntergeladen werden. Im zweiten Wahlgang können gemäss § 32 Abs. 1 GPR nur fristgerecht und gültig angemeldete Personen gültige Stimmen erhalten. Falls gleich viele oder weniger Kandidaten gemeldet werden, als Sitze zu besetzen sind, wird in der Woche 41/2021 eine Nachfrist von 5 Tagen publiziert.

Baugesuch
Gesuchsteller: Immoqualis AG, Hägglingen; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Architekturbüro Felix Müller, Endingen; Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss, 2 Wohnungen; Ort: Unterdorfstrasse 4, Parz. Nr. 239; Öffentliche Auflage: 01.10. – 01.11.2021; Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5028 Ueken, zu richten.

Temporäre Aufhebung Fahrverbot
Wie der separaten Publikation zu entnehmen ist, wird auf der Hauptstrasse Ueken-Zeihen vom 04.10. bis 15.10.2021 die Tragschicht eingebaut. Damit die Zufahrten zum Willi- und Löörenhof durchgängig gewährleistet werden können, wird das Fahrverbot, temporär und soweit notwendig, für die Dauer vom 04.10. bis 15.10.2021 aufgehoben. Die Beschilderung wird während dieser Zeit abgedeckt.

Weiteres Vorgehen Fusionsprozess
Nachdem die Stimmberechtigten in Ueken und Herznach an den Gemeindeversammlungen und im Rahmen der obligatorischen Urnenabstimmungen dem Fusionsvertrag zugestimmt haben, kommt die Fusion definitiv per 1. Januar 2023 zustande. Der Umsetzungskredit, welcher von der Gemeinde Herznach beschlossen wurde, ist ebenfalls rechtskräftig. Die Umsetzungsarbeiten werden unverzüglich gestartet. Die Gemeinderäte beider Gemeinden werden im Oktober 2021 über die nächsten Schritte entscheiden, insbesondere wird eine Umsetzungskommission einzusetzen sein, die ab November 2021 tätig wird. Ab November 2021 wird regelmässig in den Medien über den Umsetzungsprozess informiert.

Verfallsanzeige Steuern
Im September haben jene Steuerpflichtigen, die ihre Steuerrechnung noch nicht vollständig beglichen haben, eine Verfallanzeige zugestellt erhalten. Die provisorischen Steuern 2021 sind bis zum 31. Oktober zu bezahlen. Für Ausstände ab 1. November wird ein Verzugszins von 5.1 % in Rechnung gestellt. Sollten Sie Ihre provisorische Rechnung nicht fristgerecht begleichen können, wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung. Auch für provisorische Steuerausstände können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden, wenn keine Zahlungserleichterungen vereinbart sind. In der Regel werden diese in Form einer Stundung oder als Teilzahlungen für höchstens ein Jahr gewährt werden. Aufgrund des hohen provisorischen Steuerausstands wird das Inkasso inskünftig restriktiver vorgenommen.

Absage Jubilarennachmittag
Wegen der aktuellen COVID-19-Situation müssen wir leider auch den diesjährigen Jubilarennachmittag vom 17. Oktober 2021 absagen. Die Gemeinde hofft, dass der Anlass im Jahr 2022 durchgeführt werden kann und dankt für das Verständnis.

Pro Senectute Aargau – Herbstsammlung 2021
Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt! Der Vergleich des Sammelergebnisses 2019 (die Haussammlung ergab nahezu Fr. 6‘000.--) mit demjenigen von 2020 (der briefliche Spendenaufruf ergab lediglich rund Fr. 1‘400.--) gab den Ausschlag für unseren Entscheid, die Herbstsammlung 2021 von Pro Senectute Aargau doch wieder als Haussammlung durchzuführen. Aber die aktuelle CORONA-Situation hat uns leider ein weiteres Mal wortwörtlich ein Strich durch unsere Rechnung gemacht. Mit andern Worten, anstelle der geplanten Haussammlung ergeht nun, wie schon im Vorjahr, doch wieder ein brieflicher Spendenaufruf an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Herznach und Ueken. Diesen Aufruf haben Sie bestimmt bereits in Ihrem Briefkasten vorgefunden. Wir möchten Ihnen die Sammlung ganz besonders ans Herz legen und bitten Sie, Ihre Spende wie im Vorjahr wiederum direkt auf das Postkonto 50-333-3 der Stiftung Pro Senectute Aargau einzuzahlen. Sie tragen damit dazu bei, dass Pro Senectute Aargau ihre wichtigen Aufgaben zur Unterstützung der Seniorinnen und Senioren im Aargau, selbstverständlich auch in unseren Gemeinden, sowie die vielfältigen Dienstleistungen und Kurse für ein aktives Leben im Alter weiterhin anbieten, bzw. aufrechterhalten kann. Ihre Spende hilft immer! Herzlichen Dank, dass Sie Pro Senectute unterstützen, damit vielen Menschen im Rentenalter ein würdiges Altern in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden kann. Béatrice Nauer und Severin Treier, Ortsvertreter der Gemeinden Herznach und Ueken der Pro Senectute Aargau

Pro-Senectute-Mittagstisch
Siehe unter Herznach.