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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 32-2021

 

Gemeindeversammlungen
Am kommenden Freitag, 13.08.2021, findet eine ausserordentliche Gemeindeversammlung statt. An dieser Versammlung wird über die Fusion mit der Gemeinde Herznach zu entscheiden sein. Der Gemeinderat hat zudem den Termin für die ordentliche Budgetgemeindeversammlung festgelegt. Diese wird am Donnerstag, 25.11.2021, durchgeführt.

Parkieren auf Gemeindestrassen
Das tägliche Parkieren auf den Quartierstrassen nimmt immer mehr zu. Eine Quartierstrasse dient nicht dem dauernden Abstellen von Fahrzeugen, sondern der sicheren Fahrt zu und von den betroffenen Liegenschaften sowie dem sicheren Kreuzen von Fahrzeugen. Das dauernde Abstellen (Parkieren) von Fahrzeugen ist verboten. Nicht zulässiges Parkieren kann gemäss § 27 Polizeireglement mit CHF 100.00 gebüsst werden.

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2022/2025
Die aktuelle Amtsperiode der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Finanzkommission, Steuerkom-mission und Stimmenzähler) im Kanton Aargau dauert noch bis am 31. Dezember 2021. Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen auf den Sonntag, 26. September 2021, festgesetzt. Gestützt auf die Gemeindeordnung sind an diesem Tag folgende Behörden zu wählen: • 5 Mitglieder des Gemeinderates • Gemeindeammann und Vizeammann (aus der Mitte des Gemeinderates) • 3 Mitglieder der Finanzkommission • 3 Mitglieder der Steuerkommission • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission • 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) • 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros. Ab 1. Januar 2022 wird die neue Führungsstruktur der Aargauer Volksschule in Kraft gesetzt. Die Aufgaben der Schulpflege werden neu durch den Gemeinderat wahrgenommen. Die Neuwahl von Mitgliedern für die Schulpflege entfällt somit.
Wahlvorschläge
Diese sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Ver-ordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus der Gemeinde Ueken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gemeinderatswahlen
Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält. Für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt.
Stille Wahlen
Werden für die Kommissionen weniger oder gleichviel wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vor-geschlagenen vom Wahlbüro als «in stiller Wahl» gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Rechtskraft Beschlüsse Gemeinde­versammlung Ueken vom 25.06.2021
Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 25.06.2021 wurden am 01.07.2021 publiziert und sind am 02.08.2021 rechtskräftig geworden. Niemand hat das Referendum ergriffen.

Baugesuch
Gesuchsteller: Ivan Zani, Biel, und Mandy Ehrlich, Dornach; Grundeigentümer: Peter Lendi, Basel; Projektverfasser: EB Architekturstudio, Grenchen; Bauvorhaben: Teilumnutzung Liegenschaft mit Hundetagesstätte und Laden; Ort: Dorfstrasse 2, Parz. Nr. 376; Öffentliche Auflage: 06.08. – 06.09.2021. Die Baugesuch­akten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5028 Ueken, zu richten.

Feier 1. August Herznach-Ueken
Die Gemeinderäte Herznach und Ueken danken der Kraftsportgruppe des STV herzlich für die Organisation der diesjährigen 1. August-Feier. Der Anlass wurde trotz dem eher kühlen und nassen Wetter gut besucht. Das nicht selbstverständliche Engagement trägt zu einem lebendigen Dorfleben bei und wird sehr geschätzt.

26. Volleyballturnier 2021
Am Freitag 3. September 2021 wird in Herznach bereits zum 26. Mal das Plausch Volleyballturnier durchgeführt. Ab 18.00 Uhr bis etwa 23.00 Uhr werden alle Spiele ausgetragen. Das Startgeld beträgt CHF 35.00 pro Team. Die Anmeldung ist an die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder direkt an Guido Acklin, Hübstelstrasse 1b, 5027 Herznach, Tel. 062 878 17 74, bis spätestens Freitag 27. August 2021, zu richten. Die Anzahl Mannschaften ist begrenzt und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Gleichzeitig sind auch Schiedsrichter zu melden. Ebenfalls laden wir Sie ein, die Mannschaften auch als Zuschauer tatkräftig zu unterstützen. Auf viele Anmeldungen und einen sportlichen, fröhlichen sowie einen trocken-warmen Abend, freut sich der Männer-turnverein Herznach, welcher auch für Speis und Trank besorgt sein wird. MTV Herznach

Achtelfinal CH-Faustball-Cup
Siehe unter Herznach.