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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2023

Harry Wilhelm verlässt die ­Gemeindeverwaltung ­Herznach-Ueken

Der Verwaltungsleiter und Gemeindeschreiber, Harry Wilhelm, verlässt die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken Ende Oktober 2023 nach insgesamt fast 18 Jahren. Harry Wilhelm war von Dezember 2005 bis Dezember 2022 Verwaltungsleiter und Gemeindeschreiber von Herznach, ab Februar 2020 bis Ende 2022 auch von Ueken. Seit 1. Januar 2023 ist er Verwaltungsleiter und Gemeindeschreiber der fusionierten Gemeinde Herznach-Ueken. Das Gemeinderatsteam Herznach-Ueken funktioniert. Die Mitglieder haben bereits als Umsetzungskommission im Fusionsprozess sehr gut zusammengearbeitet. Die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken ist seit 2020 zusammengelegt. Auch dieses Team hat sich gefunden und leistet gute Arbeit. Gleiches ist vom gemeinsamen Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken zu sagen. Dieser Betrieb ist schon länger «fusioniert», nämlich seit 2008. Gemeinderat und Harry Wilhelm betonen, dass es keine Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit im Gemeinderat, im Verwaltungsteam oder in der Zusammenarbeit mit dem Unterhaltsbetrieb gibt. Der 54-jährige Wilhelm möchte im Herbst seines Berufslebens eine neue Herausforderung ausserhalb einer Gemeindeverwaltung annehmen. Er wird bis Ende Januar 2024 für die allfällige Einarbeitung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers und die Bearbeitung und die Übergabe von laufenden Projekten zur Verfügung stehen. Die internen Gespräche zur Nachfolgelösung sind bereits am Laufen. Im Rahmen dieses Austausches werden die nächsten Schritte besprochen und festgelegt. Für ergänzende Auskünfte stehen Gemeindepräsident Stephan Gemmet und Harry Wilhelm zur Verfügung.

Personelles Gemeindeverwaltung

Tina Reimann wird die Gemeindeverwaltung Mitte Juli 2023 verlassen, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Gabriela Milas verlässt die Verwaltung Ende Juli 2023. Sie ist befristet angestellt und wird die vollzeitliche Berufsmaturitätsschule besuchen. Sina Ettlin hat ihre 4-jährige Sport-KV-Lehre Ende Juni 2023 mit gutem Erfolg beendet. Alle drei Mitarbeiterinnen werden in der aktuellen Dorfpost ausführlich verabschiedet. Gemeinderat und -personal danken den dreien für den Einsatz und wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen und persönlichen Weg alles Gute. Harry Wilhelm wird die Gemeindeverwaltung Ende Oktober 2023 verlassen. Er strebt eine neue Tätigkeit ausserhalb einer Gemeinde an und steht bis Ende Januar 2024 in einem Teilzeitpensum zur Verfügung, damit seine Nachfolge so reibungslos wie möglich über die Bühne gehen kann.

Deckbelag Erschliessung ­Sonnhalden (Ortsteil Herznach)

Ab Montag, 7. August wird in der Sonnhaldenstrasse und im Sonnhaldenweg der Deckbelag eingebaut. Dieser Strassenabschnitt bleibt vom 7. August von 06.00 Uhr bis am 8. August um 07.00 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr komplett gesperrt. Die direkt betroffenen Anstösser werden noch separat informiert.

1. August-Feier

Um 17.00 Uhr startet beim Schulhaus 1993 in Herznach die 1. August-Feier 2023, welche wiederum von der Kraftsportgruppe des STV organisiert wird. Der Flyer mit dem detaillierten Programm ist der Dorfpost und Homepage zu entnehmen. Die Dorfpost wird allen Haushaltungen in Herznach-Ueken ab dem 19. Juli 2023 zugestellt.

Baubewilligung

Gesuchsteller: Thomas, Bruno, Beat Jäger und Priska Saladin; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Thermogreen AG, Oberglatt; Bauvorhaben: Glasdach; Ort: Hauptstrasse 67, Herznach, Parz. Nr. 370; vereinfachtes Verfahren, keine Einwendungen

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Herznach-Ueken ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Eiselt Thomas, 1981, männlich, Deutschland, Kornbergstrasse 10, 5028 Ueken; • Eiselt Victoria Ulrike, 1982, weiblich, Deutschland, Kornbergstrasse 10, 5028 Ueken und deren Kinder: • Eiselt Clara, 2011, weiblich, Deutschland, Kornbergstrasse 10, 5028 Ueken; • Eiselt Hanna, 2014, weiblich, Deutschland, Kornbergstrasse 10, 5028 Ueken; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Die Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.