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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2026

Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung 25. Juni 2026

Die Ortsbürgergemeindeversammlung (OBGV) der Gemeinde Herznach-Ueken vom 25.06.2026 hat folgende Beschlüsse gefasst: • Genehmigung Protokoll OBGV Herznach-
Ueken vom 27.11.2025; • Genehmigung Rechenschaftsbericht 2025; • Genehmigung Jahresrechnung 2025 Ortbürgergemeinde. Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Als amtliche Veröffentlichung gilt die Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt (Neue Fricktaler Zeitung). Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten während der Referendumsfrist vom 26.06. bis 27.07.2026 ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung wird empfohlen, die Formulierung des Referendumsbegehrens durch die Gemeindekanzlei prüfen zu lassen.

Glühwürmchen entdeckt?

Haben Sie im Garten oder auf einem abendlichen Spaziergang ein Glühwürmchen entdeckt? Die Meldung Ihrer Sichtung hilft, mehr über die Verbreitung der Glühwürmchen im Jurapark Aargau zu erfahren und unterstützt ein mehrjähriges Projekt zur Förderung dieser besonderen Insekten, ihrer Lebensräume und der Nachtdunkelheit. So können Sie mithelfen: Ihre Sichtung können sie auf Wilde Nachbarn Aargau eintragen und dabei folgende Informationen angeben: • Ort der Beobachtung (wenn möglich mit Koordinaten); • Datum der Sichtung; • Ungefähre Uhrzeit; • Beobachtungsart: Leuchteten die Glühwürmchen am Boden oder fliegend? (Dies unterscheidet den grossen vom kleinen Leuchtkäfer). Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Erforschung dieser leuchtenden Wunder der Nacht!

Steuererklärung 2025 bis Ende Juni
einreichen oder Frist verlängern

Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung.

Baubewilligung

Gesuchsteller: Oliver Käser, Herznach; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Gesuchsteller; Bauvorhaben: Erneuerung Bodenbelag Einfahrt / Aussenplatz; Ort: Uekerstrasse 8, Herznach, Parz. Nr. 86. Vereinfachtes Verfahren.

Baugesuche

• Gesuchsteller: Urs und Theres Schmid; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH, Stüsslingen; Bauvorhaben: Neubau Stützmauer Umgebung; Ort: Kornbergstrasse 2, Ueken, Parz. Nr. 2230; Öffentliche Auflage: 03.07. – 03.07.2026. • Gesuchsteller: Roland Obrist, Herznach; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Gesuchsteller; Bauvorhaben: Gartengestaltung (nachträglich); Ort: Chraibelstrasse 19, Herznach, Parz. Nr. 476; Öffentliche Auflage: 03.07. – 03.07.2026. Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung) eingesehen werden. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Herznach-Ueken, 5027 Herznach, zu richten.

Veranstaltung 04.07.2026,
Fussballturnier

Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung «Fussballturnier», des Jugendteams Herznach, am Samstag, 04.07.2026, von 13.00 – 02.00 Uhr. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligt.