Leerwohnungszählung per 1. Juni 2023
Die Leerwohnungsstatistik orientiert über Zahl und Entwicklung der leerstehenden und auf dem Markt angebotenen Wohnungen in der Schweiz. Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet. Hauseigentümer oder Verwalter, die am 1. Juni 2023 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Gemeinde bis am 5. Juni 2023 über
Baubewilligung
Gesuchsteller: Marco Dürr, Herznach; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Liechti + Partner GmbH, Frick; Bauvorhaben: Montage Dual-Klimaanlage in Splitbauweise, Aussengerät auf der Terrasse; Ort: Sonnhaldenweg 345, Herznach, Parz. Nr. 100; vereinfachtes Verfahren, keine Einwendungen
Beschluss-Publikation Abwasserverband Sisslebach
Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Vorstandssitzung vom 10. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: – Genehmigung Rechnung 2022; Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick