Baugesuch
Gesuchsteller: Roger und Christine Müller, Ueken; Grundeigentümer: Gesuchsteller; Projektverfasser: Böller Architekturbüro, Wölflinswil; Bauvorhaben: Neubau Garage und Autounterstand; Ort: Löörenstrasse 5, Parz. Nr. 639. Öffentliche Auflage: 18.03. – 19.04.2022. Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5028 Ueken, zu richten.
Reminder, Wahlen Rest Amtsperiode 2022/2025
Wegen der Fusion der Gemeinden Herznach und Ueken sind die Gemeindebehörden (Gemeinderat, Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler) für die neue Gemeinde Herznach-Ueken 2022 zu wählen. Die Amtsdauer der neu zu wählenden Personen wird vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 dauern. Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang auf den Sonntag, 15.05.2022, festgesetzt. Gemäss Fusionsvertrag ist der Gemeinderat von Herznach-Ueken in der ersten Amtsperiode in zwei Wahlkreisen zu wählen. Zwei Sitze werden durch Personen aus dem Ortsteil Ueken und drei Sitze mit Personen aus dem Ortsteil Herznach zu besetzen sein. Die oder der neue Gemeindepräsident/in bzw. die oder der neue Vizepräsident/in, die Mitglieder der Finanzkommission, der Steuerkommission sowie des Wahlbüros (Stimmenzähler) werden ohne Bildung von Wahlkreisen gewählt. Die Aufteilung auf zwei Wahlkreise für die Gemeinderatswahlen ist einmalig. Gestützt auf den Fusionsvertrag sind am 15.05.2022 folgende Behörden zu wählen: • fünf Mitglieder des Gemeinderates (3 Mitglieder aus Herznach und 2 Mitglieder aus Ueken); • Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in (aus der Mitte des Gemeinderates, erster Wahlgang am 25.09.2022); • drei Mitglieder der Finanzkommission; • drei Mitglieder der Steuerkommission; • ein Ersatzmitglied der Steuerkommission; • zwei Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler); • zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros.
Wahlvorschläge Gemeinderat
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01.04.2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Einwohner aus Herznach können 3 Gemeinderatsmitglieder aus Herznach wählen. Einwohner aus Ueken können 2 Gemeinderatsmitglieder aus Ueken wählen. Die Gemeindeverwaltung stellt die Formulare gerne zur Verfügung. Sie können auch auf den Websites der Gemeinden heruntergeladen werden.
Wahlvorschläge übrige Kommissionen
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus der Gemeinde Herznach oder Ueken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01.04.2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Es können sämtliche Kommissionsmitglieder von Einwohner aus Herznach und/oder Ueken gewählt werden. Die Gemeindeverwaltung stellt die Formulare gerne zur Verfügung. Sie können auch auf den Websites der Gemeinden heruntergeladen werden.
Gemeinderatswahlen
Im ersten Wahlgang kann jede in den Gemeinden wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt. Der Gemeindepräsident und der Vizepräsident werden am 25.09.2022 gewählt.
Wahl Gemeindepräsidentin bzw. Gemeindepräsident und Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident
Die Wahlen finden am 25.09.2022 statt, die Anmeldefristen werden rechtzeitig publiziert.
Stille Wahlen (ohne Gemeinderat)
Werden weniger oder gleichviel wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als «in stiller Wahl» gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Palmsonntag
Die Bäumchen für die Palmen können ab dem 6. April 2022, 14.00 Uhr beim roten Schulhaus Herznach oder beim Werkhof in Ueken abgeholt werden.
Private Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine
Letzte Woche wurde publiziert, dass Privatpersonen, die private Unterkünfte für Flüchtlinge zur Verfügung stellen könnten, gebeten sind, sich auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Inzwischen wurde eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Gastfamilien können sich über die Website des Kantons Aargau bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe melden (https://www.ag.ch/de/themen_1/asyl_und_fluechtlingswesen/ukraine_krise/krieg_in_der_ukraine_1.jsp) Selbstverständlich werden Meldungen, die auf der Gemeindeverwaltung eintreffen, weiterhin an diese Stelle weitergeleitet.
Öffentliche Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine – Suche Bettzeug
Die Gemeinden Ueken und Herznach haben dem Kantonalen Sozialdienst mitgeteilt, dass wenn die Kapazitäten der Bundes- und Kantonszentren erschöpft sind, als Not- und Übergangslösung öffentliche Räume in Herznach und Ueken zur Verfügung stehen würden. Aktuell wird die Militärunterkunft in Herznach bezugsbereit gemacht. Die insgesamt 88 Liegestellen sind mit Matratzen und Kissen ausgerüstet. Bei Bedarf können ein Teil der Liegestellen in andere Gebäude (Gemeindesaal Herznach, Gemeindehaus Ueken, Mehrzweckraum Ueken) umgestellt und mit weiteren Betten ergänzt werden. Was fehlt, sind genügend Decken und Bettzeug. Die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken nimmt gerne und ab sofort geeignete Decken mit Bezügen entgegen und wird dafür sorgen, dass das Bettzeug zeitnah ergänzt wird.
Freiwillige Helfer im Bedarfsfall gesucht
Personen, die freiwillig helfen wollen, die Flüchtlinge zu betreuen, sind gebeten, sich zu melden. Freiwillige kämen beispielsweise zum Einsatz, wenn den Gemeinden Ueken und/oder Herznach Flüchtlinge zugewiesen würden, sobald die schweizerischen und/oder kantonalen Kapazitäten erschöpft sind und diese Menschen in den Unterkünften der Gemeinde untergebracht werden müssten. Geben Sie bitte an, in welcher Form und in welchem Umfang sie die Gemeinden allenfalls unterstützen könnten (z.B. Kochen, Fahrdienste, …). Die Gemeindeverwaltung würde den Einsatz der Freiwilligen im Bedarfsfall koordinieren.