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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 08-2026

Provisorische Steuerrechnung

In den nächsten Tagen erhalten alle steuerpflichtigen Personen die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlende Steuer für das Jahr 2026. Diese wird in der Regel aufgrund der Zahlen der Vorjahre erstellt. Sollte die Rechnung wesentlich von Ihren aktuellen finanziellen Verhältnissen abweichen, besteht natürlich die Möglichkeit, die Rechnung beim Steueramt anpassen zu lassen. Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober 2026 (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen. Ab dem 1. November 2026 werden Verzugszinsen verrechnet. Auch für provisorische Rechnungen wird falls notwendig das ordentliche Inkasso inkl. dem Betreibungsverfahren durchgeführt. Für jede Zahlung, welche Sie vor der Fälligkeit leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.25 % p.a.. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren.