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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 03-2026

Rechtskraft Beschlüsse Gemeinde­versammlung Herznach-Ueken

Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen der Gemeinde Herznach-Ueken vom 27. November 2025 wurden am 4. Dezember 2025 publiziert und sind mit Ausnahme des Verpflichtungskredites flächendeckende Einführung Tempo 30 CHF 90’000.00 ohne die vom Gemeinderat angedachte Begegnungszone am 5. Januar 2026 rechtskräftig geworden. Die Entscheide über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts sind seit dem 27. November 2025 rechtskräftig. Gegen den Verpflichtungskredit flächendeckende Einführung Tempo 30 CHF 90’000.00 ohne die vom Gemeinderat angedachte Begegnungszone wurde das Referendum ergriffen und fristgerecht Unterschriftsbögen eingereicht. Gemäss Gemeindeordnung gilt ein Referendum als zustandegekommen, wenn das Begehren von 1/10 der Stimmberechtigten verlangt wird. Es sind insgesamt 296 gültige und 10 ungültige Unterschriften eingegangen. 184 Unterschriften wären notwendig gewesen. Somit ist das Referendum zweifellos zustande gekommen. Aufgrund der erforderlichen Vorlauf- und Vorbereitungszeit für die Ausarbeitung und den Druck der Broschüre wird die Referendumsabstimmung erst auf den vom Bundesrat festgelegten Wahlsonntag, 14. Juni 2026, angesetzt.