Bauprojekt: Erneuerung der Haupt- und Dorfstrasse
Das von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 13. Juni 2023 beschlossene Bauprojekt für die Erneuerung der Hauptstrasse und Dorfstrasse in der Gemeinde Hersberg wird gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes und § 40 des Gesetzes über die Enteignung während 30 Tagen, vom 21. August 2023 bis 19. September 2023 in der Gemeindeverwaltung Arisdorf öffentlich aufgelegt und kann dort während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Einsprachen zu diesem Bauprojekt sind bis spätestens 19. September 2023 schriftlich und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen. Kontaktstelle: Kanton Basel-Landschaft / Tiefbauamt, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
Voranzeige Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 20. September 2023 um 20.00 Uhr im Gemeindesaal (Hauptstrasse 74, 4422 Arisdorf, 3. Stock); • Traktanden: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023; 2. Zusammenschluss Einwohnergemeinde Arisdorf und Einwohnergemeinde Hersberg;per 1. Januar 2025; 3. Diverses; Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Trottoirs und Wegen sind gehalten, ihre an Strassen und Wegen stehenden Bäume und Sträucher, Hecken und auch Bepflanzungen periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Die Grenzabstände für Grünhecken und Bäume sind im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) § 130 bis 134 geregelt (Privatrecht). Für die übrigen Einfriedungen (nicht Grünhecken) gelten § 92 bis 99 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG). Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus nicht durch Bäume, Sträucher, Hecken etc. beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückhau bis Mitte September 2023 vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, die Grundeigentümer haftbar gemacht werden können. Der Gemeinderat dankt für die verständnisvolle Mithilfe und für die Befolgung der erwähnten Vorschriften im Interesse der Verkehrssicherheit.
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 28. August 2023 nebst diversen Routinegeschäften noch folgende Geschäfte behandelt: • Zustimmung Offerte Ziegler AG, betreffend Reparatur defekte Kanalisationsleitung.
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 6. September. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstellen in der Gemeinde sind der Volg und die Gemeindeverwaltung. GAF
Mittagstisch
Der nächste Mittagstisch findet am Mittwoch, 6. September, ab 12 Uhr im Restaurant Ochsen in Arisdorf statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um An- /Abmeldung direkt im Restaurant Tel. 061 811 43 71. Der Frauenverein