Niedermattstrasse
Der Gemeinderat lädt die Einwohner von Hellikon zu einer Infoveranstaltung über das Projekt «Erneuerung Niedermattstrasse» ein, am Mittwoch, 08.03.2023 um 19.00 Uhr im Mehrzweckgebäude. Anstösser und Grundeigentümer wurden zu dem Termin per Brief eingeladen. Der Gemeinderat
Verkehrsbehinderung wegen
Abbrucharbeiten
Vom 21.-25. Februar 2023 von 07.00 – 17.00 Uhr sind Abbrucharbeiten beim «Bürgler» geplant. Mit Verkehrsbehinderungen sind auf folgenden Gemeindestrassen zu rechnen: Riederweg, Bürgler und Höhli. Die Zufahrt sollte immer gewährleistet sein. Der Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: – In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden. – In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz). Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat
Papier-Sammlung
Montag, 20. Februar. Das Sammelgut bitte erst am Morgen des Sammeltages bis 7 Uhr, gebündelt an den Strassenrand (mit LKW gefahrbar) stellen. Das Papier wird durch die Firma Saxer mit einem LKW eingesammelt. Besten Dank! GAF
Karton-Sammlung
Dienstag, 21. Februar. Karton, kein Papier, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Der Karton wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). Besten Dank! GAF
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 23. Februar. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF
Abholung Häckselmaterial
Montag, 27. Februar. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Abholtermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Abholtermin bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF