Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 17. Februar 2022 bis 21. März 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilli-gung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-05
Bauherrschaft: N. + C. Bürkli, Hauptstrasse 56, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: N. + C. Bürkli, Hauptstrasse 56, 4316 Hellikon; Projektverfasser: N. + C. Bürkli, Hauptstrasse 56, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Ersatz Öl- durch Pelletsheizung, PV-Anlage Garagendach, Einbau Dach-fenster Nordost, div. Umbauarbeiten; Lage: Parzelle 14, Hauptstrasse; Zonenart: Kernzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Kantons-strasse und Gewässerraum). Die Bauverwaltung
Holzgant 2022
Am Samstag, 05. März 2022, findet die traditionelle Holzgant statt. Um 14.00 Uhr startet die Begehungsroute hinter der christkatholischen Kirche (Obere Strasse). Die Route führt uns via Maienrain – Moosmatthalde – Moosmatt. Der Abschlusshock findet in der Moosmatt beim Schopf von Simon Schlienger statt. Alle, auch Neuzuzüger sind herzlich willkommen, an diesem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnahme. Der Gemeinderat und die Forstverwaltung