FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.
Verlagsleitung
Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 6-2024
Hellikon
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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 08. Februar 2024 bis 11. März 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-02
Bauherrschaft: Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Waldburger AG, Hofmatthübelweg 141, 5277 Hottwil; Bauvorhaben: Vergrösserung Mistlagerplatz (Zuständig BL), Böschungssicherung mit Stützmauer, Überdachung Heuabladeplatz/Heu- und Strohlager, Neubau Kälberstall mit Umlegung Zufahrt; Lage: Parzelle 802, Rütihof; Zonenart: Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich; Die Bauverwaltung
Eidgenössische Volksabstimmung vom Sonntag, 03. März 2024
Am Sonntag, 03. März 2024 findet folgende eidgenössische Abstimmung statt: • Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»; • Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»; Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 03. März 2023, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro
Ergänzungsleistungen: Wann besteht ein Anspruch?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, wessen Renteneinkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht zu decken vermag. Dafür müssen aber persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird in jedem Einzelfall eine Berechnung vorgenommen und die anerkannten Ausgaben den anrechenbaren Einnahmen gegenüberstellt. Die Differenz entspricht den jährlichen Ergänzungsleistungen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die SVA-Zweigstelle Hellikon gerne zur Verfügung (061 871 01 59) oder informieren Sie sich direkt bei der SVA Aarau: https://www.sva-ag.ch/private/ihre-private-situation/ ihre-pensionierung/nach-der-pensionierung/erganzungsleistungen-el Die SVA-Zweigstelle
Pro Senectute Aarau, Beratungsstelle Bezirk Rheinfelden
Die Pro Senectute ist für Sie da – in allen Fragen rund ums Altern(n). Das Angebot richtet sich an Personen ab dem 60. Altersjahr: Sozialberatung, individuelle Finanzhilfe, Freizeitangebote, Hilfe zu Hause, Pensionierungsvorbereitungen und vieles mehr: https://ag.prosenectute.ch/de.html Die Abteilung Soziales
Spitex Fricktal AG
Die Spitex fördert, unterstützt und ermöglicht älteren Menschen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, das Wohnen und Leben zu Hause. So können unsere älteren Talbewohner zu Hause in einem vertrauten Umfeld von ausgebildeten Kranken- und Hauspflegepersonal unterstützt, betreut und versorgt werden. Die Spitex unterstützt auch Familien, wenn beispielsweise die Hausfrau und Mutter erkrankt oder nach einer Geburt Unterstützung braucht. Zu den weiteren Aufgaben der Spitex gehört die Pflege von Kranken und Verunfallten bei früher Entlassung aus dem Spital: https://www.spitex-fricktal.ch/ Die Abteilung Soziales
Mütter- und Väterberatung
Sind Sie seit kurzem Eltern geworden? Oder meistern Sie Ihren Alltag als Eltern oder Bezugsperson von Kleinkindern schon längere Zeit? Wie fühlt es sich an in dieser Rolle? Die Fachberaterinnen des Gemeindeverbandes Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden begleiten Sie und Ihre Familie mit Kindern von 0-5 Jahren gerne und bieten Unterstützung zu vielen Themen des Familienlebens. Kostenloses Beratungsangebot für Familien des Bezirks Rheinfelden: https://www.gsbr.ch/de/bereiche/muetter-und-vaeterberatung/angebot.php Die Abteilung Soziales
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr findet im Rathaus Rheinfelden die unentgeltliche Rechtsauskunft statt. Ein Anwalt des Aargauischen Anwaltsverbandes erteilt Ihnen fachkompetente Rechtsauskünfte, löst für Sie einfachere Rechtsprobleme und nennt die zuständigen Stellen und Behörden im Rahmen einer unentgeltlichen Kurzbesprechung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwaltsverband-ag.ch/index.asp?inc=rechtsauskunft.asp Die Gemeindekanzlei
Smart Service Portal Kanton Aargau
Das Smart Service Portal ermöglicht der Aargauer Bevölkerung, zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienstleistungen zu bestellen und zu verwalten. Die Dienstleistungen von Kanton und Gemeinde sind jetzt noch näher bei Ihnen – und für immer mehr Dienstleistungen rund um die Uhr geöffnet: www.ag.ch/de/smartserviceportal#/ Die Gemeindekanzlei
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden. Gemäss § 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes sind: - In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, und 2.5 m, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (d.h. Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.; - In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).; Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt. Der Gemeinderat
Pro Senectute Mittagstisch
Am Mittwoch, 14.2., treffen wir uns im Wabrig Stübli. Wir geniessen ein feines Mittagessen und verbringen noch gemütliche Zeit zusammen – dies am Valentinstag. An- oder Abmeldungen bei Ursula Mohler – 079 447 39 78 bis Montag, 12.2. bis 18 Uhr. Wir freuen uns auf euch im Wabrig Stübli.
PRO SENECTUTE dankt!
«Wir unterstützen, wenn es belastend wird». Unter diesem Motto hat die Spendenfreudigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner von Hellikon bei der Sammlung 2023 zum äusserst erfreulichen Resultat von CHF 1’738.20 geführt. Pro Senectute bedankt sich herzlich für die Unterstützung der Altersarbeit durch die Bevölkerung. Ortsvertreterin Monika Santinelli, Sammlungsunterstützung Erika Hasler sowie Beratungsstellenleiterin Sibylle Freiermuth