Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhalts- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Informationen zur Steuererklärung 2021
In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung 2021 zugestellt. Die Steuererklärung ist für unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2022 und für selbständig Erwerbende bis am 30. Juni 2022 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie beim Regio-Steueramt Wallbach eine Fristerstreckung beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zudem auch übers Internet beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 2019 Mahnungen für zu spät eingereichte Steuererklärungen, ohne Fristerstreckung, erhoben werden. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Regio-Steueramt Wallbach (061 865 90 80 /
Eidgenössische Volksabstimmung vom 13.02.2022
Am Sonntag, 13. Februar 2022 finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:
• Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»
• Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»
• Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
• Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmepaket zugunsten der Medien
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 13. Februar 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro
Gratis-Entsorgung Elektrogeräte, Unterhaltungs- und Büro-Elektronik sowie Zubehör / Verbrauchsmaterial wie CDs, Disketten, Taxcards
Samstag, 05. Februar, von 10.00 – 11.00 Uhr; Sammelstelle Dreschschopf Hellikon. Die kostenlose Entsorgung gilt auch für Leuchtstoffröhren, LED–, Energiespar–, sowie Metalldampflampen. Nicht ins Recycling, sondern in den Abfallsack gehören gewöhnliche Glüh- und Spotbirnen. GAF