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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 49-2022

Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 08. Dezember 2022 bis 09. Januar 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-20
Bauherrschaft: V. Soder + S. Brogli, Batastrasse 2, 4313 Möhlin / T. Brogli + V. Voneschen, Schupfarterstrasse 7, 5074 Eiken; Grundeigentümer: V. Soder + S. Brogli, Batastrasse 2, 4313 Möhlin / T. Brogli + V. Voneschen, Schupfarterstrasse 7, 5074 Eiken; Projektverfasser: oneA GmbH, Monika Hasler, Hauptstrasse 77, 4316 Hellikon; Bauvorhaben: Neubau 2 EFH; Lage: Parzellen 312 + 948, Bürgler; Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Wald) – Die Bauverwaltung

Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt: - Michael und Jennifer Lang, Schulstrasse 8, 4316 Hellikon, Einbau Dachflächenfenster, Parzelle 33, Schulstrasse – Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung an ­Maria Empfängnis geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Maria Empfängnis, Donnerstag, 08.12.2022, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 12.12.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit dem Bestattungsdienst Biaggi (062 865 70 70) Kontakt auf. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung

Regio-Steueramt
siehe unter Wallbach

Ausgabe Weihnachtsbäume 17.12.2022
Die Ausgabe der bestellten Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag, 17. Dezember 2022 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Gemeindewerkhof (ehemals ARA – Gebäude). Drei praktische Tipps zum Umgang mit Weihnachtsbäumen: • Den Christbaum bis Weihnachten im Freien in einen Kübel Wasser stellen. • Christbaumständer mit Wasserbehälter verwenden, diesen regelmässig nachfüllen. Den Stamm nicht anspitzen! So können die Leitgefässe unter der Rinde im Stamm mehr Wasser aufnehmen. • Tägliches Besprühen des Baumes mit destilliertem Wasser hält ihn länger frisch und vermeidet Kalkflecken auf dem Christbaumschmuck. Der Gemeinderat

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Weihnachten/Neujahr
Über die Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom 24. Dezember 2022 bis und mit 01. Januar 2023 geschlossen. Ab Montag, 02. Januar 2023, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit dem Bestattungsdienst Biaggi (062 865 70 70) Kontakt auf. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen der Bevölkerung eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023. Der Gemeinderat und Gemeindeverwaltung

Neujahrsapéro 01.01.2023
Der Gemeinderat lädt in diesem Jahr zum Neujahrsapéro ein. Der Anlass findet am Sonntag, 01.01.2023 von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Turnhalle statt. Der Gemeinderat freut sich, den Start ins neue Jahr mit der Bevölkerung zu feiern und hofft auf viele Anwesende. Nutzen Sie die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und ungezwungene Gespräche zu führen. Der Gemeinderat

Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen
Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Der Gemeinderat und der Gemeindewerkhof

Ein- und Auszugsmeldungen durch Vermieter
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss §10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste Hellikon zu melden. Die Meldung kann elektronisch unter www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe. Die Einwohnerdienste

Brennholzbestellung
Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine Bestellung bis zum 31.12.2022. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70). Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Forstbetrieb Region Möhlin

Kunststoffsammlung
Donnerstag, 15. Dezember. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. GAF

Adventsfenster, Korrektur:
Am 15. Dezember ist kein Adventsfenster.

Blutspenden
siehe unter Wegenstetten