Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 21. November 2024 bis 20. Dezember 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt: - S. + G. Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon, Rückbau innen aufgestellte Wärmepumpe und Neubau Wärmepumpe (Luft / Wasser) Aussenaufstellung, Parzelle 915, Maienrain; - Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon, Renovation Betriebsleiterwohnung und Ausbau Holzlager zu Nebenräumen und Büro, Parzelle 716, Neulig; Der Gemeinderat
Rechnungsruf
Damit die Finanzverwaltung den Rechnungsabschluss rechtzeitig erstellen kann, sind Forderungen an die Gemeinde Hellikon bis spätestens 08.12.2024 geltend zu machen. Die Finanzverwaltung
Reduzierter Winterdienst auf Gemeindestrassen
Der Winterdienst auf den Helliker Gemeindestrassen wird auf ein Minimum reduziert. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Der Gemeinderat und der Werkhof
Brennholzbestellung
Der Forstbetrieb Region Möhlin bietet aus der winterlichen Holznutzung Brennholz zum Kauf an. Sollten sie Brennholz benötigen, bitten wir Sie um eine frühzeitige Bestellung, spätestens aber bis zum 31.12.2024. Spätere Bestellungen könnten eventuell nicht mehr berücksichtigt werden oder müssten zu einem höheren Preis verrechnet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Forstbetrieb (061 855 34 70). Entsprechende Bestellformulare, mit Beschreibung der Sortimente, liegen bei der Gemeindekanzlei auf. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, das Bestellformular von der Homepage der Gemeinde Hellikon herunterzuladen (www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter). Bestellungen bitte schriftlich mit Bestellformular oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Forstbetrieb Region Möhlin
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom Sonntag, 24. November 2024
Am Sonntag, 24. November 2024 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt: • Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen; • Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete); • Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs); • Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen); • Aargauische Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau); Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 24. November 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 28. November. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstelle in Ihrer Gemeinde ist die Gemeindeverwaltung. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF