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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 45-2021

 

Einwohner- und Ortsbürgergemeinde­versammlung vom 26. November 2021
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 26.11.2021, in die Turnhalle Hellikon ein. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
– Begrüssung; – Wahl der Stimmenzähler; – Genehmigung des Protokolls vom 04.06.2021; – Budget 2022; – Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage.
Traktanden Einwohnergemeinde­versammlung um 20.00 Uhr
– Begrüssung; – Wahl der Stimmenzähler; – Genehmigung des Protokolls vom 04.06.2021; – Verpflichtungskredit Sanierung Reservoir Stockenrain; – Projektierungskredit Grundwasserschutz Felsen- und Moosmattquellen / Wasserleitungsersatz Reservoir Ebnet; – Kreditabrechnung «Sanierung und ökologische Aufwertung der ehemaligen Deponie Neulig»; – Festlegung der Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates; – Budget 2022; – Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage.
Die Versammlungsakten liegen ab dem 11. November 2021 in der Gemeindekanzlei, während den ordentlichen Bürostunden, zur Einsichtnahme auf. Die aktuell geltenden Schutzmassnahmen gemäss Covid-19-Verordnung werden konsequent umgesetzt, insbesondere eine Maskentragpflicht während der gesamten Gemeindeversammlung, auch bei möglicher Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern. Gemeindeversammlungen bleiben aber nach wie vor von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Der Gemeinderat

Helliker Adventsmarkt – Strasse gesperrt
Der Adventsmarkt mit Beizli findet am 20. November 2021 von 11.00 - 20.00 Uhr im Oberdorf statt. Um 13.30 Uhr wird der Kirchenchor Wegenstetten/Hellikon auftreten. Die Strasse Oberdorf 43 (Kurt Hasler) bis Oberdorf 56 (Zimmerei Grauwiler) ist während dieser Zeit gesperrt. Eine Umleitung wird signalisiert. Der Gemeinderat und das OK

Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt: - Pius Schlienger, Niedermatt 26, 4316 Hellikon, Luft/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 69, Niedermatt Der Gemeinderat

Eidgenössische Volksabstimmung vom 28.11.2021
Am Sonntag, 28. November 2021 werden den Stimmberechtigten die folgenden eidgenössi-schen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet: – Volksinitiative vom 07. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»; – Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»; – Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen). Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 28. November 2021, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro

Korrekte Abgabe von Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Das Wahlbüro hat am 26.09.2021 wieder einige Stimmabgaben als ungültig protokolliert. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Vorgaben: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Dieses amtliche Antwortcouvert wiederum, ist auch für die Stimmabgabe wieder zu verwenden. Achten Sie ferner auch auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Stimmunterlagen. Ab 09.30 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Weitere Informationen und Empfehlungen hierzu finden Sie auch unter: https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen/wie-wird-der-stimmzettel-richtig-ausgefullt/. Ger-ne gibt Ihnen auch die Gemeindekanzlei Auskunft: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 061 871 01 61. Zudem finden Sie jeweils auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises eine kurze Anlei-tung. Das Wahlbüro und die Gemeindekanzlei

Energietag 2021
Der diesjährige Energietag steht ganz im Zeichen der erneuerbaren Energien und wird mit den Talgemeinden Zuzgen, Hellikon und Wegenstetten durchgeführt. Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am 16. November 2021, ab 18.15 Uhr, in der Turnhalle Brugglismatt, Friedhofweg 14, 4314 Zeiningen, teilzunehmen. Nebst einer Ausstellung findet auch ein Referat zum Thema «erneuerbar Heizen» statt. Der Anlass ist kostenlos. Aufgrund der aktuellen Auflagen ist der Anlass jedoch auf 100 Personen beschränkt und wir bitten um vorgängige Anmeldung. Alle Informationen zum Anlass und zur Anmeldungen finden Sie auf unserer Webseite resp. auf dem Flyer, welcher in den nächsten Tagen in alle Haushalte versendet wird. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Der Gemeinderat

Parzelle 46 / Ausschreibung Pachtland
Die Einwohnergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus: - Parzelle 46.1, Stygeholde, Wiese / Weideland mit Hecke, 23 Aren. Die Pachtfläche auf der Parzelle 46 befindet sich zwischen dem Friedhof und dem Waldrand. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden. Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 12.11.2021 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zu-schlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt die Gemeindekanzlei Hellikon oder der zuständige Gemeinderat 079 211 01 14 gerne Auskunft. Der Gemeinderat

Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Gemeinden unterwegs. Die AEW setzt zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus auf das bewährte Schutzkonzept. Die Ablesungen werden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes sowie der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt. Die Stromzähler der AEW-Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom
1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW-Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernausgelesenen Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden ab Mitte Dezember 2021 versendet.
Coronavirus: Schutzkonzept
Die Ablesungen werden unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sowie des Schutzkonzepts der AEW durchgeführt. Die Ableserinnen und Ableser tragen in Gebäuden immer, auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, eine Schutzmaske. Die AEW bittet ihre Kundinnen und Kunden, sich ebenfalls an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG zu halten, um sich selber und die Ableserinnen und Ableser zu schützen.
AEW-Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW-Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW-Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW-Ableser nicht ausweisen kann an den AEW-Kundenservice unter 062 834 22 22», rät Marc Ritter, Leiter Geschäftsbereich Energie der AEW Energie AG.

Seniorenweihnacht 2021
Liebe Helliker Senioren. Die gemeinsame Feier in der Turnhalle fällt leider auch in diesem Jahr nochmals aus. Die geforderten Auflagen des Bundes, einen solchen Anlass ohne Beschränkungen oder allfälligen Konsequenzen durchführen zu können, entspricht nicht unserer Vorstellung einer Adventsfeier für das Dorf. Wir werden Ihnen in der Adventszeit einen kleinen Gruss vom Frauenbund in den Briefkasten legen und hoffen, Ihnen auf diese Weise eine Freude machen zu können. Frauenbund Hellikon